Lieber Arndt,
nach Ihrer Beschreibung müssen wir davon ausgehen, dass Sie unter einem Lendenwirbelsäulenbandscheibenvorfall leiden. Wenn keine akuten Ausfallerscheinungen, wie z.B. Lähmungserscheinungen, oder ein Kontrollverlust über die Schließmuskulatur von Blase und/oder Darm auftreten, wird man, wie in Ihrem Fall, einen konservativen Therapieversuch starten.
Entscheidend ist natürlich auch die Frage, ob ein nachgewiesener Bandscheibenvorfall wirklich die Ursache der angegebenen Beschwerden ist. Denn auch bei subjektiv rückengesunden Menschen sind Bandscheibenvorfälle nachweisbar.
Wird die Beschwerdesymptomatik auf einen Bandscheibenvorfall zurückgeführt, sind Schmerzspritzen und Streckbank eher marginale Therapiebestandteile. Neben einer schmerzstillenden medikamentösen Therapie, gehören krankengymnastische Maßnahmen zum Grundpfeiler der Therapie eines Bandscheibenvorfalles. In jedem Falle sollten Sie an einer Rückenschule teilnehmen.
Im Weiteren stellt sich die Frage nach der Beschaffenheit Ihrer Rumpfmuskulatur, ein, unter fachkundiger Anleitung durchgeführtes, Muskelaufbautraining kann helfen Ihre Beschwerden zu lindern.
Besprechen Sie mit den behandelnden Kollegen, insbesondere dem Orthopäden, die Durchführung einer EAP-Maßnahme (EAP = erweiterte ambulante Physiotherapie). Bei dieser wird in einem sehr intensiven Ausmaß durch ein, von Physiotherapeuten unter ärztlicher Begleitung, durchgeführtes Training, Einfluss auf Ihre Erkrankung genommen. Wenn auch hierunter keine ausreichende Beschwerdebesserung herbeigeführt wird, kann letztlich auch eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme dazu dienen Beschwerdelinderung zu schaffen und eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen.
Eine Akkupunkturbehandlung kann helfen Schmerzen zu lindern, sie gehört jedoch nicht zu den essentiellen Therapiemaßnahmen.
Hoffnung bleibt Ihnen auch mit zunehmender Zeit, denn innerhalb eines Jahres kann es zur Rückbildung eines Bandscheibenvorfalles, bzw. der damit verbundenen Beschwerdesymptomatik kommen.
Erst beim Ausbleiben eines Erfolges der vorgenannten Maßnahmen, bzw. beim Auftreten der Anfangs genannten Symptomatik, ist die Indikation zur Durchführung einer operativen Maßnahme zu erwägen.
Diese sollte in Absprache mit den behandenden Kollegen geplant werden, da, in Abhängigkeit des Befundes, unterschiedlich invasive Operationsverfahren existieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cyberdoktorteam
Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
Antwort schreiben