Hallo Kim,
grundsätzlich unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen in der Praxis der Kostenübernahme bei Impfungen vor Urlaubsreisen nicht wesentlich voneinander: Empfohlen werden Sie, aber nicht erstattet. Ob Impfungen im individuellen Falle vielleicht doch abgerechnet werden können, lassen Sie am besten durch eine persönliche Beratung bei Ihrer Krankenkasse klären.
Hier ein Beispiel für die Aussage einer Krankenkasse: „An den Kosten der Schutzimpfungen, die für eine private Reise ins Ausland notwendig sind, kann sich die ...... aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht beteiligen. Wir empfehlen Ihnen, nicht "am falschen Ende zu sparen", sondern sich rechzeitig vor Ihrer Urlaubsreise über den erforderlichen Impfschutz zu erkundigen. Damit Sie gesund und wohlbehalten zurückkommen“.
Empfehlen wir auch.
Einen schönen Urlaub wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team
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