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Ernährungsberatung

Süßstoff

von Unbekannt , 26.09.01 01:12
Hallo,
wie gesundheitsschädlich ist Süßstoff,z.B.Aspartam wirklich für den Organismus?

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Re: Süßstoff

von Cyberdoktor , 26.09.01 05:47
Hallo,

als Süßungsmittel gibt es zum einen die zugelassenen Zuckeraustauschstoffe Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit und Xylit (aus Birkenspänen). Während bei diesen Stoffen keine Verwendungshöchstmengen vorgeschrieben sind, gelten bei überwiegend künstlich hergestellten Süßstoffen - insbesondere bekannt sind Saccharin, Cyclamat und Aspartam – von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte sogenannte ADI-Werte (acceptable daily intake = akzeptable tägliche Dosis). Sie geben an welche Menge vom jeweiligen Süßungsmittel, pro Kilogramm Körpergewicht täglich von einer erwachsenen Person mit der Nahrung aufgenommen werden können.:

Saccharin bis 5 mg pro kg

Cyclamat bis 11 mg pro kg

Acesulfam K bis 15 mg pro kg

Neohesperidin DC bis 5 mg pro kg

Aspartam bis 40 mg pro kg

Eine gewisse Ungewissheit herrscht beim Aspartam - einem künstlichen Süßstoff mit der 140-fachen Süßkraft von Haushaltszucker. Aspartam wurde in Deutschland am 13. Juni 1990 gemäß der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugelassen. Die Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat Aspartam untersucht und im Februar 1997 für unbedenklich befunden. Die amerikanische Nahrungs- und Arzneimittelbehörde FDA hat Aspartam 1981 als nicht krebserregend eingestuft. Bei der Verdauung zerfällt die Substanz in Aminosäuren (die Eiweißbausteine L-Asparaginsäure und L-Phenylalaninsäure) und in kleine Mengen Methanol, einen für Menschen giftigen Alkohol.

Während die Herstellerseite angibt, die Methanolkonzentration sei zu gering, um als Nervengift zu wirken, glauben Kritiker, sie reiche aus, um das Gehirn zu schädigen. Eines der Stoffwechselprodukte von Methanol ist das unter Krebsverdacht stehende Formaldehyd. Im Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ wurde im vergangenen Jahr in der Tat eine Freisetzung von Methylalkohol nachgewiesen. In einer gaschromatografischen Untersuchung zeigte sich allerdings: Nur der Verzehr sehr großer Mengen des Süßstoffs könnte zu Vergiftungen führen. Beispielsweise müsste ein 75 kg schwerer Mann pro Tag 160, seine 55 kg wiegende Ehefrau 120 Tabletten des Fabrikats Canderel zu sich nehmen, um die Gesundheit zu gefährden.

Nach einer US-amerikanischen Studie aus dem November 1996 (Olney et al, Journal of Neuropathologie and Experimental Neurology 55, no. 11, 1115-1123), soll es Hinweise geben für einen Zusammenhang zwischen einer steigenden Zahl bösartiger Hirntumore und der Anwendung des Zuckeraustauschstoffes. Olney äußerte den Verdacht, es gebe einen Zusammenhang zwischen dem Verbrauch von Aspartam und dem Anstieg der Hirntumorrate. Die amerikanische Lebensmittelüberwachungsbehörde FDA setzte sich mit der Studie auseinander, blieb aber bei ihrer ursprünglichen Einschätzung. Auch der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der Europäischen Kommission kam nach der Auswertung des wissenschaftlichen Materials im Juni 1997 zum Schluss, dass das vorliegende Material den behaupteten Anstieg der Hirntumorrate nicht belege.

Ebenso umstritten ist ein Zusammenhang des Genusses von Aspartam und Befindlichkeitsstörungen, wie Kopfschmerzen. Hierzu gibt es unterschiedliche Studienergebnisse. Seit 1976 wurden über 160 Studien zum Thema Aspartam veröffentlicht, in etwa der Hälfte der Studienergebnisse wird Aspartam aus unterschiedlichen Gründen als nicht unproblematisch eingestuft. Bei empfindlichen Patienten wurden allergische Reaktionen, Kopfschmerzen, Sehstörungen und eine Hyperaktivität, möglicherweise als Reaktion auf eine Aspartameinnahme, beobachtet. Patienten mit Phenylketonurie, einem angeborenen Enzymdefekt, sollten Aspartam wegen einer damit verbundenen Phenylalaninbildung meiden.

Beim unabhängigen Arznei-Telegramm in Berlin hält man die Langzeitverträglichkeit des Süßstoffs für „klärungsbedürftig" und empfiehlt zunächst "auf Apartam-gesüßte Produkte zu verzichten." Dagegen ist der Verdacht einer krebserzeugenden Wirkung des Aspartams nach dem Urteil des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz als „insgesamt haltlos" einzuschätzen.

Sie sehen eine Entscheidung zum Aspartamkonsum müssen Sie selber treffen, vielleicht beeinflusst Sie die Information, dass Aspartam zum Teil bereits gentechnisch erzeugt wird.

Guten Appetit wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team

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