Liebe Jessika,
"Dabei ist er ihm aus dem Arm gerutscht und beinahe Kopfüber auf den Boden gefallen.Er konnte ihn im letzten Moment noch am Brustkorb auffangen.
Meine Frage ist jetzt, ob durch diesen Vorfall und die damit verbundene ruckartige Bewegung des Kopfes ein schütteltrauma entstanden sein könnte"
mit Schütteltrauma meinen Sie Verletzungen, wie sie beim sog. "Shaken Baby Syndrome" vorkommen, hier kommt es durch heftiges Schütteln eines Säuglings zu Abrissen von Venen am Gehirn oder Prellungen des Hirns am Schädel. Genervte Eltern oder Babysitter sollten Kinder daher niemals schütteln.
Der von Ihnen geschilderte Beinahunfall mach ein deratiges Trauma kaum vorstellbar, für ein Schütteltrauma müsste das Kind vor und zurück geschüttelt werden, Ihr Mann hat den Kleinen aber nur aus sehr geringer Höhe (bereits gebeugt stehend) aufgefangen, im Zweifel muss man natürlich aber trotzdem den Kinderarzt kontaktieren.
"Mir stellt sich diese Frage, da ich schon des öfteren gehört habe, dass ein Schütteltrauma bereits bei nur geringem Hin-und Herschlagen des Kopfes entstehen kann."
richtig, der Kopf muss aber hin- und herschlagen, Ihr Kleiner wurde aber nur im Fall / Runterrutschen gestoppt, also nicht abwechselnd in zwei Richtungen beschleunigt und wieder gebremst. Bei einer grösseren Fallhöhe mit viel Tempo könnte zwar das Gehirn beim Stoppen gegen den Schädel prellen, wenn Ihr Mann gebückt stand, konnte Ihr Sohn aber bis zur Bremsung nur eine ganz kleine Strecke rutschen, ein Trauma ist sehr unwahrscheinlich.
Fällt ein Säugling aber auf den Boden, sollte auf jeden Fall der Kinderarzt aufgesucht werden, auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen.
Allgemein gilt: Kinder nie allein auf dem Wickeltisch oder anderen Möbelstücken liegen lassen. Mit dem Kind auf dem Arm keine Handhabungen verrichten, Unfälle wie bei Ihrem Mann sind sonst vorprogrammiert, stets erst das Kind sichern, dann z.B. Wickelutensilien aufräumen. Auf Treppen immer eine Hand fest am Geländer, das Kind mit dem anderen Arm gut fest halten.
" und oder Verletzungen an den Rippen."
normalerweise würde man nach Ihrer Schilderung keine Verletzungen an den Rippen erwarten, der Brustkorb ist felxibel und wird ja auch bei der Geburt gut gequetscht. Wenn man bei einer schnellen Fangbewegung aber unwillkürlich sehr hart zugreift, ist eine Verletzung der Rippen allerdings nicht völlig ausgeschlossen.
"Die Rippenverletzungen sind bereits ärztlich festgestellt worden, nur ist das Ereignis, b.z.w. der Zeitpunkt der Verletzung unklar."
d.h. Sie waren nach dem Vorfall beim Kinderarzt? Wie hat der Arzt denn Rippenverletzungen festgestellt? Er kann z.B. bei einem Röntgenbild oder der Untersuchung von Blutergüssen durchaus sehen, ob es frische oder alte Verletzungen sind, der Zeitpunkt lässt sich also in gewissen Grenzen bestimmen. Hält der Arzt andere Zusammenhänge bei der Verletzungsentstehung als den Beinahunfall für möglich?
" jedoch habe ich gelesen, dass sich Symptome oder Folgen eines Schütteltraumas auch erst deutlich später zeigen können."
das ist richtig. Wenn wir Sie richtig verstehen, waren Sie ja aber bereits beim Kinderarzt, der wird ernste Verletzungen gewiss ausgeschlossen haben. Wenn bereits mehrer Tage vergangen sind, der Kleine gesund und munter ist und auch der Arzt nichts Auffälliges feststellen konnte, ist nach diesem einmaligen Vorfall ein Schaden am Gehirn realistischerweise nicht zu befürchten.
Beste Grüsse
Ihr Cyberdoktor-Team
Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
Antwort schreiben