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Dermatologie

Krätze

von Unbekannt , 19.09.02 23:54
Hallo! Auch meine Ärztin hat bei mirdiagnostiziert das ich möglicherweise an Krätzen leide. Sie war sich aber nicht ganz sicher, und auch das Spary unds die Creme die sie mir verschriebn hat, haben nach einer Woche überhaupt keine Besserung gebracht. Ich lese immer Milben würden sich voprallem an Händen und Körperfalten bilden, bei mir sind allerdings nur sehr stark die Beine betroffen. Von oben bis unten sind sie mit roten Pickeln überzogen, die wahnsinnig jucken. Außer an den Achseln sonst aber nirgendswo. Kann es sein das ich nicht doch an etwas anderen leide? Und müsste meine Ärztin mich nicht normalerweise krankschreiben, denn ich arbeite als Verkäuferin, und es ist ja wohl sehr ansteckend.

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Re: Krätze

von Unbekannt , 19.09.02 23:57
Könnten sie nicht ein paar Bilder ins Forum stellen, damit man mal vergleiche ziehen kann? Wäre sehr hilfreich. Danke

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Re: Krätze

von Cyberdoktor , 20.09.02 06:03
Liebe/r Cyberdoktor-Nutzer/in,

bei Skabies/Krätze handelt es sich um eine durch Krätzemilben (Sarcoptes scabiei) verursachte Infektionskrankheit der Haut. Die Milben graben dabei bis zu einem Zentimeter lange Gänge in die Haut v.a. der Finger, Beugeseiten der Handgelenke, vordere Achselfalten, Brustwarzenhof, Nabelbereich, Vorderseite des Rumpfs und Penis – was aber nicht heißen muss, das nicht auch vorwiegend die Beine betroffen sein können: Vereinzelt tritt eine Ausbreitung auf Arme, Achseln, Schenkel, später auf Finger und Nagelumgebung und/oder Fußsohlen, Bauch, Rücken, Nacken bzw. das Gesicht einschließlich Ohren auf.


sarcoptes
Sarcoptes scabiei: Erreger der Kätze.
Bild: Joe Miller.


Es zeigt sich ein juckender Ausschlag mit Knötchen, Krusten, Kratzspuren und Pusteln.


krätze
Krätze: typischer Hautausschlag zwischen den Fingern.
Bild: CDC.


krätze
Krätze: Hautsymptome an Beinen, Genitalien, Bauch.
Bild: Susan Lindsley.


Auffällig wird die Erkrankung meist über Juckreiz und eine Hautrötung. Es treten dabei typischerweise drei Erscheinungen auf: Milbengänge, Eiterausschläge und Ekzeme (juckende, flächige Hautentzündungen).

Nachgewiesen wird ein vermuteter Scabiesbefall durch die Suche nach Bohrgängen, Papeln und Vesikeln im juckenden Bereich unter Zuhilfenahme einer starken Lupe. Die eröffneten Milbengänge können auch durch Einreiben mit Tinte oder nach Klebefilmabriss und Einfärben mit Filzstift sichtbar gemacht werden. Die Milben selbst sind aus den Gängen durch geeignete Instrumente zu gewinnen und können mikroskopisch nachgewiesen werden.

Eine Übertragung erfolgt in der Regel auf dem direkten Weg von Mensch zu Mensch. Neben der medikamentösen Therapie (inklusive möglicherweise betroffener Kontaktpersonen) ist ein Wäschewechsel erforderlich. Bei der Wäschereinigung kommt es weniger auf die Waschmaschinentemperatur (40 Grad wäre allerdings als eher nicht ausreichend anzunehmen), sondern vielmehr auf das Intervall zwischen medikamentöser Therapie und Wäschenutzung an. Denn die Milben überleben außerhalb des Wirtes, je nach Angabe, nur zwischen 24 Stunden und drei Tagen, insbesondere an warmen Orten. Als Grundregel sollte gelten: Am Abend von Kopf bis Fuß eincremen (z.B. mit Hexachlorocyclohexan), am Morgen Bettwäsche und Kleidung wechseln. Nicht waschbare Materialien (z.B. Matratze) fünf Tage nicht benutzen. Matratze möglichst an einem kühlen Ort (Balkon) auslüften.

Bei Skabies handelt es sich um eine, sich auch in den Industrienationen in zunehmendem Maße – insbesondere unter jungen Erwachsenen - ausbreitende Erkrankung. Dadurch dass die Erkrankung meist nicht mit „gutgestellten Kreisen“ verbunden wird, wird sie nicht selten mit einem Ekzem verwechselt und kann daher sehr lange unerkannt und unbehandelt bleiben.

Die Ursachen für Hautrötungen und Juckreiz sind jedoch sehr vielfältig – sollten Sie sich nicht sicher informiert fühlen, rät es sich an, dass Sie nochmals mit Ihrer Hautärztin Rücksprache nehmen. Nicht zuletzt gilt § 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hiernach dürfen Personen, „die an Krätze erkrankt oder dieser verdächtig sind, in Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden (Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG), insbesondere Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten oder –horte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager oder ähnliche Einrichtungen, keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krätze durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Danach darf von dem Patienten keine Weiterverbreitungs- und somit keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehen. Es ist für die Erteilung der Erlaubnis zum Wiederbesuch der Gemeinschaftseinrichtungen daher entscheidend, dass überlebende Milben nicht mehr in der Lage sind, einen neuen Krätzefall zu verursachen.

Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, hängt also vom Zeitpunkt des Eintritts des Verlustes der Fähigkeit der Milben zur Infektion aufgrund der Therapie- und Entwesungsmaßnahmen ab. Es kommt demnach nicht auf die Dauer der absoluten Überlebenszeit der Milben an, sondern auf die Zeitdauer ihrer Fähigkeit im Anschluss die Therapie und die Entwesung an, neue Personen über den direkten oder indirekten Kontakt (z.B. über eine Blutdruckmessmanschette oder eine Decke) zu befallen und sich auf ihnen fortzupflanzen. Der Zeitpunkt der praktischen Milbenfreiheit bzw. der des Auffindens von ausschließlich toten Milben ist das sicherste Kriterium für die Beendigung der Ansteckungsgefahr. Dennoch wird der Termin des Verlustes der Fähigkeit der Milben zur Neuinfestation i.d.R. erheblich früher erreicht. Das heißt, der zeitliche Ablauf der Wirkung der eingesetzten therapeutischen Akarizide sowie der der eingesetzten Entwesungsmittel und -verfahren bestimmt den Termin des Verlustes der Fähigkeit der Milben zur Neuinfestation entscheidend mit. Die letale Schädigung der Milben kann bereits nach wenigen Stunden, aber auch erst nach mehreren Tagen, zuweilen erst nach ein bis drei Wochen erreicht sein.

Sofern schon unmittelbar nach der ersten Mittelapplikation, d.h. binnen eines halben Tages alle auf der Haut befindlichen oder die auf die Haut auf- und auswandernden Krätzemilben letal geschädigt sind und die notwendigen Entwesungsmaßnahmen ebenfalls in letal milbenschädigender Weise sachgerecht durchgeführt wurden, besteht kein Grund den Befallenen den Besuch von Schulen und den von anderen Gemeinschaftseinrichtungen länger als einen Tag zu verwehren. Erst nach der letzten sachgerechten Mittelanwendung und einer Erfolgskontrolle in entsprechendem Abstand ohne den Nachweis von lebenden Milben kann die endgültige Milbenfreiheit durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden.

Die Tilgung der Milbenpopulation am Krätzepatienten geht aber nicht unbedingt mit klinischer Symptomfreiheit einher. Die Abheilung der Hautveränderungen kann noch Tage bis einige Wochen nach Abschluss der befallstilgenden Therapie und der wirksamen Entwesung von befallener Kleidung, Wäsche und Gegenständen anhalten. Die Ursache dessen liegt in einer allergischen Reaktion auf das Vorhandensein lebender, aber nicht mehr vitaler sowie toter Milben und von Milbenteilen bzw. in einer sensibilisierenden Lokaltherapie oder in einer Fremdkörperreaktion auf die Parasiten und die Reste von diesen.

Anders als bei der Verlausung lösen bei der Krätze bereits begründete Verdachtsfälle angemessene Maßnahmen aus.
Bekannte Tatsachen zum Auftreten oder zum Verdacht des Auftretens von Krätze haben die betroffenen Personen oder in bestimmten Fällen der Sorgeinhaber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen (§ 34 Abs. 5). Die Leitung der Einrichtung benachrichtigt unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt unter Angabe krankheitskrätze- und personenbezogener Daten (§ 34 Abs. 6). Das Gesundheitsamt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung anordnen, dass das Auftreten der Erkrankung an Krätze oder eines hierauf gerichteten Verdachtes ohne Hinweis auf die Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird (§ 34 Abs. 8). Personen, die in den Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten regelmäßig ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten (Kindern und Jugendlichen) haben, sind vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG zu belehren (§ 35). Die Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sowie Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen nach § 1 Abs. 1, 1a des Heimgesetzes, vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- und Vorsorgeeinrichtungen sowie Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene, also auch zum Schutz gegen Krätze, fest. Das Gesundheitsamt überwacht diese Einrichtungen infektionshygienisch (§ 36 Abs. 1)“ [Quelle: RKI]

Gute Besserung wünscht Ihr
Cyberdoktor-Team

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Re: Krätze

von Unbekannt , 20.10.02 21:51
Hallo! Ich war jetzt bei einem anderen Arztr und auch er meinte es wären Krätze. Er hat mir eine Creme verschrieben mit der ich mich drei Tage jeden Abend einreiben soll. Allerdings meinte er ich müsse die Kleidung erst nach den drei Tagen wechseln. Was ist denn nun richtig? Ich habe Krätze ja nun bestimmt 4 Wochern weil es nicht erkannt wurden ist, mein Freund zeigt allerdings noch keine Anzeichen davon, kann das noch kommen? Ist es unbedingt nötig die MAtratze nicht zu benutzen? Da wir auch keinen LAgermöglichkeit haben um sie kalt irgendwo hinzustellen. Danke für die Antwort.

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Re: Krätze

von Cyberdoktor , 21.10.02 01:18
Hallo,

wie Ihnen schon bekannt ist, erfolgt eine Milbenübertragung insbesondere auf dem direkten Weg von Mensch zu Mensch. Die Milben leben von Zellflüssigkeit, Lymphe und Hautzellen. Sie werden insbesondere in der Familie und in Gemeinschaftseinrichtungen verbreitet. Vor allem enge Hautkontakte wie Geschlechtsverkehr, Stillen und Kuscheln aber auch asymptomatisch befallene Personen tragen erheblich zur Milbenverbreitung bei.

Therapeutisch ist neben medikamentösen Maßnahmen (inklusive möglicherweise betroffener Kontaktpersonen) auch ein Wäschewechsel erforderlich. Das als Referenzzentrum anzusehende Robert-Koch-Institut nimmt wie folgt Stellung: „Der Wechsel der Körper- und der Unterkleidung sowie der Bettwäsche und ggf. der Bettdecken sollte alle 12 bis 24 Stunden vorgenommen werden. Die Handtücher sind zweimal täglich zu wechseln. Ein Wechsel der durch das Krätzemittel via Haut imprägnierten Nachtkleidung ist erst nach einigen (bei Lindanmitteln i.d.R. vier) Tagen angezeigt. Die Mittelrestwirkung macht die Milben befallsunfähig.

Die Oberbekleidung braucht nur in Ausnahmefällen entwest zu werden, z.B. durch mind. siebentägiges Durchlüften oder chemische Reinigung. Für Bettwäsche, Unterbekleidung, Blutdruckmanschetten und Handtücher reicht dafür das normale Waschen bei 60°C aus. Auch ein bis 14-tägiges Unbenutztlassen der Textilien in Plastiksäcken schädigt die Milben so, dass sie nicht mehr befallsfähig sind. Möbel, wie Betten, Sessel und Fußbodenbeläge sind mittels starker Staubsauger von Milben befreibar. Ein wiederholtes Staubsaugen ist im Falle von Scabies norvegica unverzichtbar. Plüschtiere und Schuhe können schnell durch Einfrieren milbenfrei gemacht werden.

Der Einsatz chemischer Mittel zur Entwesung milbentragender Gegenstände und Räume ist i.d.R. nicht erforderlich, da die o.g. nicht-chemischen Maßnahmen fast immer ausreichen. Ist die Anwendung chemischer Mittel nicht zu umgehen, werden als wirksame chemische Mittel Flüssigpräparate auf Malathion- und Puder auf Temephosbasis empfohlen. Nach der Entwesung kann eine sachgerechte Dekontamination und Reinigung der behandelten Gegenstände erforderlich sein.“

Für eine Matratzenreinigung käme neben der Lüftung also ggf. auch eine chemische Reinigung mit den o.a. Präparaten in Betracht.

Alles Gute wünscht Ihr
Cyberdoktor-Team

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Re: Krätze

von Unbekannt , 21.10.02 22:39
Toll dann hat mir meine Ärztin ja mist erzählt, und die ganze Prozedur hat garnichts gebracht :-(

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Re: Krätze

von Cyberdoktor , 22.10.02 04:26
Zumindest ein Grund nochmal mit einem Arzt/Ihrer Ärztin Rücksprache zu halten - mit ein wenig Glück kann die Therapie aber trotzdem geholfen haben.

Grüße vom Cyberdoktor-Team

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Krätze Therapie

von Nalolan , 11.01.09 12:38
Guten Tag,

bei mir wurde vor 4 Tagen Scabies diagnostiziert. Ich habe noch am selben Tag mit der Einribung mir Benzylbenzoat 25 % begonnen. Zusätzlich jeden Tag die Bettwäsche ausgekocht, die Polster abgesaugt, jeden Tag die komplette Kleidung gewechselt und gewaschen. Das was nicht gekocht werden konnte steht nun in Plastiksäcken auf dem Balkon momentan 10 Grad unter Null draußen ) ,
Nun habe ich ein paar Fragen, die mir mein Arzt nicht beantwortet hat. Wie lange bin ich denn noch ansteckend ?
Ich habe die Emulsion nur ab dem Kinn benutzt, was ist mit dem Kopf und den Haaren?
Ist es normal, dass die Emulsion so extrem brennt nach dem Auftragen und die Haut anfängt zu schwitzen obwohl mir nicht war ist?
Muss ich noch nach den 4 Tagen Behandlung mit der Emulsion die Entwesungsmaßnahmen weiterführen ? Wenn ja wie lange?
Sollte ich nach der Therapie nochmals den Arzt aufsuchen?
Ist es normal, dass es immernoch genauso juckt wie vor Beginn der Therapie?

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn sie mir diese Fragen schnellst möglich beantworten könnten. Vielen lieben Dank im Voraus. Nalolan

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Re: Krätze Therapie

von Cyberdoktor , 11.01.09 14:52
Hallo,

"bei mir wurde vor 4 Tagen Scabies diagnostiziert. Ich habe noch am selben Tag mit der Einribung mir Benzylbenzoat 25 % begonnen."
so kann man das machen (2x/Tag eine Ganzkörperanwendung an drei bis vier aufeinander folgenden Tagen). Übrigens: Um ganz sicher zu gehen, sollte die Behandlung nach ca. 10 Tagen wiederholt werden.

" Zusätzlich jeden Tag die Bettwäsche ausgekocht, die Polster abgesaugt, jeden Tag die komplette Kleidung gewechselt und gewaschen. Das was nicht gekocht werden konnte steht nun in Plastiksäcken auf dem Balkon momentan 10 Grad unter Null draußen )"
sinnvoll.

"Nun habe ich ein paar Fragen, die mir mein Arzt nicht beantwortet hat.
Wie lange bin ich denn noch ansteckend ?"
wenn man ganz sicher gehen will: wenn ca. 14 Tage nach der 2. Therapiephase keine Symptome mehr auftreten.

"Ich habe die Emulsion nur ab dem Kinn benutzt, was ist mit dem Kopf und den Haaren?"
der Kopf und die Haare werden ausgespart, ansonsten wird der ganze Körper behandelt (nicht die Schleimhäute an Körperöffnungen).

"Ist es normal, dass die Emulsion so extrem brennt nach dem Auftragen und die Haut anfängt zu schwitzen obwohl mir nicht warm ist?"
Benzylbenzoat reizt die Haut, ein brennendes Gefühl ist zu erwarten.

"Muss ich noch nach den 4 Tagen Behandlung mit der Emulsion die Entwesungsmaßnahmen weiterführen ? Wenn ja wie lange?"
bis die 2 Therapiephase abgeschlossen ist.

"Sollte ich nach der Therapie nochmals den Arzt aufsuchen?"
normalerweise nach Phase 2. bei Symptomfreiheit nicht nötig.

"Ist es normal, dass es immernoch genauso juckt wie vor Beginn der Therapie?"
die Haut ist geschädigt, der Juckreiz kann länger anhalten. Ca. 2 Wochen ab Therapieende sollten aber keine Symptome mehr auftreten. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den Erfolg der Therapie berichten würden.

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Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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Krätze

von Unbekannt , 14.01.10 00:35
Hallo ich hatte vor ca. 6 tagen kontakt mit einer krätze-befallenen Person morgen gehe ich zum Arzt und werde mich ebenfalls behandeln lassen, aber ich wüsste gerne, ob es auch bei mir notwendig ist, die komplette wäsche und alles zu waschen und ob ich schon ansteckend bin???

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