Hallo,
intramuskulär Injektionen sollten möglichst tief (mit einer ausreichend langen Nadel) in einen Muskel, meist in die Gesäßmuskeln gegeben werden.
Vor dem Spritzen erfolgt ein Aspirationsversuch (ziehen am Spritzenkolben) zum Ausschluss einer Gefäßverletzung. An falscher Stelle droht die Gefahr von Nervenschäden, ausserdem können Infektionen, Fettgewebsnekrosen und Blutungen vorkommen.
Eine Nekrose ist das Absterben von Gewebe, sie wird z.B. durch Sauerstoffmangel oder chemische Reize verursacht. Eine Fettgewebenekrose kommt oft nach Quetschung oder einer Fehlinjektion (eine Injektion, die anstatt in den Muskel ins Fettgewebe gespritzt wird) vor.
Das geschädigte Gewebe wird dann nach und nach von den Köpereigenen Abwehrzellen beseitigt. Ist dann alles abgebaut, wird der Defekt auch nicht mehr grösser, es wird sich also NICHT, wie Sie schreiben "immer weiter zurückbilden". Je nach Lokalisation und Gewebe kann es zur Heilung, Ausbildung einer Narbe, oder Zystenbildung kommen.
Fettgewebe ist ein Dauergewebe mit begrenzten Regenerationsfähigkeiten, es drohen bleibende Narben und Dellen. Sind im Defektbereich noch Stammzellen bzw. Fettgewebevorläuferzellen (Präadipozyten) zu finden, kann es im Einzelfall zu einer gewissen Gewebeneubildung kommen. Es wird bei ganz störenden Defekten versucht mittels plastischer Chirurgie oder Fettgewebstransfer korrigierend einzugreifen, die Erfolgsaussichten sind aber äusserst fraglich, es drohen hohe Kosten, Narben und weitere Komplikationen. Ausserdem ist der Auffüll-Effekt vermutlich nicht langfristig. Lassen Sie sich vom Hautarzt bzgl. der Therapiemöglichkeiten beraten.
"Sie diagnostizierte, dass mit einer zu kurzen Kanüle gespritzt wurde und dass die Spritze nicht in den Muskel, sondern ins Fettgewebe gespritzt worden ist."
Das wäre ein Kunstfehler, den man nicht hinnehmen muss.
Patienten, die Zweifel an einer korrekten medizinischen Behandlung haben und eine Klärung anstreben, können sich an die zuständige Ärztekammer und natürlich zunächst direkt an die behandelnden Ärzte wenden.
Die Ärztekammer hat zur Klärung patientenseitig vermuteter Behandlungsfehler eine Schlichtungsstelle und eine Gutachterkommission eingerichtet. Empfehlenswert ist auch eine vorangehende Beratung durch einen Mitarbeiter der zuständigen Krankenkasse. Diesbezüglich besteht das Angebot einzelner Krankenkassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor einer Einleitung weiterer Schritte zunächst ein kostenfreies medizinisches Gutachten erstellen zu lassen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass dem MDK die erforderlichen ärztlichen Dokumentationen vorgelegt werden können.
Bei einer patientenseitig bestehenden Unzufriedenheit mit der ärztlichen/medizinischen, bzw. der Krankenhausbetreuung, ohne direkte Vermutung eines Behandlungsfehlers, besteht die Möglichkeit einer Information der zuständigen Ärztekammer, des Krankenhausträgers und der Krankenkasse. Das verantwortliche, bzw. das den Unmut des Patienten erregende Personal wird dann zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Patienten, die nach einem Kunstfehler lebenslang mit einer Delle leben müssen, können den Arzt durchaus für den Schaden zur Rechenschaft ziehen, ein auf Patientenrecht spezialisierter Anwalt kann da beraten.
Bitte lesen Sie auch unsere ausführliche Information zum Thema:
Patientenrecht.
Beste Grüsse und Alles Gute,
Ihr Cyberdoktor-Team
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