Liebe Petra,
Ihre Sorge ist verständlich, zumal eine eindeutige Antwort auf Ihre Fragen nicht zu finden ist. Für beide Medikamente gilt eine strenge Indikationsstellung in der Schwangerschaft, aber in diesem Zeitraum sind sie nicht grundsätzlich kontraindiziert.
Für Thyphim Vi wird angegeben, dass ausreichende Erfahrungen über die Anwendung beim Menschen nicht vorliegen. Dies gilt ebenso für Havrix 1440, ergänzt mit der Feststellung, dass Tierversuche keine Erkenntnisse bezüglich fruchtschädigender (embryotoxischer/teratogener) Wirkungen erbrachten. Dies bedeutet , dass keinerlei Hinweise auf eine diesbezüglich medikamentenspezifische Gefährdung Ihres Kindes bestehen.
Auch die Natur hat einen Schutzmechanismus, das sogenannte "Alles-oder-Nichts-Prinzip" errichtet. Im Falle einer im frühen Schwangerschaftsstadium aufgetretenen schweren Fruchtschädigung reagiert der mütterliche Organismus, wie Sie in Ihrer Frage schon angedeutet haben, in der Regel "nur" mit einer Fehlgeburt.
Um unnötigen Ängsten vorzubeugen ist von unserer Seite, neben den in der Schwangerschaft üblichen Kontrolluntersuchungen, auch die Durchführung einer erweiterten Ultraschalluntersuchung (sog. Ultraschall Stufe 2) zu empfehlen. Diese, für Kind und Mutter nicht belastende Untersuchung, wird etwa zum Zeitpunkt der zwanzigsten SSW durchgeführt. Mit einer beeindruckenden Darstellung des Kindes im Mutterleib bietet sie u.a. die Möglichkeit zu einer Beurteilung der kindlichen Organe. Diese Untersuchung wird normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, könnte aber ggf. mit der Medikamenteneinnahme in der Frühschwangerschaft begründet und somit von der Krankenkassen finanziert werden.
Wir hoffen, das diese Antwort von Ihnen nicht nur als ehrlich, sondern auch als beruhigend empfunden wird.
Eine glückliche Schwangerschaft wünscht Ihnen
Ihr Cyberdoktorteam
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