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Beitragstext:

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in Bezug auf:

Absender: Cyberdoktor
Betreff: Re: Re: Beschäftigungsverbot Briefzustellerin


Hallo,

[quote]habe ein BV ausgesprochen bekommen[/quote]
prima, das war auch zu erwarten.

[quote]Nun weis ich wieder nicht so richtig weiter,der kleine ist schon im januar gebohren worden leider 7 wochen zu früh,aber er ist nun bei mir zu hause und wohl auf[/quote]
schön, dass es Ihrem Sohnemann nun gut geht.

[quote]Ich habe eine frage wie verläuft das nun mit der krankenversicherung,ich habe ab mai kein einkommen mehr und selber kann ich die krankenversicherung nicht bezahlen [/quote]
normalerweise springt dann der Staat ein (Rücksprache mit ARGE).

[quote]Nun ist mein freund seid januar bei mir gemeldet und wohnt bei mir und sie haben ausgerechnet das er zu viel verdient und sie haben mich bei der arge abgemeldet[/quote]
kommt ganz darauf an, ob die ARGE eine "eheähnliche Gemeinschaft" sieht, dann wird ein gemeinsames Einkommen berechnet. Anzeichen für eine lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft werden z.B. angenommen, wenn Partner für mindestens einem Jahr zusammenleben, über das Einkommen des anderen Partners verfügen können oder gemeinsame Kinder haben. Wenn Ihr Einkommen und das des Partners für eine Versicherung nicht reicht (Sie durch die Zahlung der Beiträge bedürftig werden würden, d.h. so wenig Einkommen bliebe, dass Sie für Arbeitslosengeld II / Sozialgeld in Frage kommen), wird die Arge einspringen müssen, im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

[quote]mit meinem freund verheiratet bin[/quote]
wenn Sie heiraten, wäre in der Tat eine Familienversicherung möglich.

[quote]Was mache ich denn nun???[/quote]
legen Sie Ihre Einnahmen offen, wenn zu wenig Geld übrig bleibt, muss die ARGE zahlen, lassen Sie sich von den Sachbearbeitern über die entsprechenden Einkommensgrenzen aufklären.[btt][gruss_bgag]