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| Absender: Cyberdoktor Betreff: Re: ständiges Stehen Hallo, [quote]ich bin in er 23. SSW[/quote] Glückwunsch! [quote]Es ist geregelt, dass nach vollendetem fünften Schwangerschaftsmonats kein ständiges stehen über 4 Stunden zulässig ist.[/quote] stimmt, steht so eindeutig im Mutterschutzgesetz. [quote]Was ist ständiges stehen?[/quote] eine Tätigkeit, bei der man länger permanent an einem Platz stehen muss. Man kann sich an den im Gesetz genannten 4 Stunden orientieren und einmal stoppen, welche Stehpensum an einem durchschnittlichen Arbeitstag herauskommt. Ist das Verhältnis Sitzen / Stehen auf den Tag umgerechnet ungefähr 1:1 (also 4 Stunden Stehen, 4 Stunden Sitzen), könnte es langsam aber sicher in Richtung Beschäftigungsverbot gehen. [quote]Ich arbeite in einer Bank und bin meistens für den Kassenbetrieb verantwortlich, d.h. ich stehe am Schalter.[/quote] wenn der Anteil der sitzenden Tätigkeit eher klein ist (z.B. 3 Stunden, aber 5 Stunden stehen im Tagesverlauf), dürfte das gesetzliche Beschäftigungsverbot greifen. [quote]ich im sitzen. Darf man mich trotzdem für den Kassenbereich volle 8 Stunden ein teilen. Ich stehe ja nicht durchgängig. Ist aber trotzdem anstrengend genug.[/quote] Die Dauer der Entlastung ist entscheidend, gerät das Verhältnis Stehen zu Sitzen über 1:1, wird es problematisch. Also bitte den Tagesablauf analysieren, dann mit dem Frauenarzt reden.[btt] Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team |