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Beitragstext:

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in Bezug auf:

Absender: Cyberdoktor
Betreff: Re: ständiges Stehen


Hallo,

[quote]ich bin in er 23. SSW[/quote]
Glückwunsch!

[quote]Es ist geregelt, dass nach vollendetem fünften Schwangerschaftsmonats kein ständiges stehen über 4 Stunden zulässig ist.[/quote]
stimmt, steht so eindeutig im Mutterschutzgesetz.

[quote]Was ist ständiges stehen?[/quote]
eine Tätigkeit, bei der man länger permanent an einem Platz stehen muss. Man kann sich an den im Gesetz genannten 4 Stunden orientieren und einmal stoppen, welche Stehpensum an einem durchschnittlichen Arbeitstag herauskommt. Ist das Verhältnis Sitzen / Stehen auf den Tag umgerechnet ungefähr 1:1 (also 4 Stunden Stehen, 4 Stunden Sitzen), könnte es langsam aber sicher in Richtung Beschäftigungsverbot gehen.

[quote]Ich arbeite in einer Bank und bin meistens für den Kassenbetrieb verantwortlich, d.h. ich stehe am Schalter.[/quote]
wenn der Anteil der sitzenden Tätigkeit eher klein ist (z.B. 3 Stunden, aber 5 Stunden stehen im Tagesverlauf), dürfte das gesetzliche Beschäftigungsverbot greifen.

[quote]ich im sitzen. Darf man mich trotzdem für den Kassenbereich volle 8 Stunden ein teilen. Ich stehe ja nicht durchgängig. Ist aber trotzdem anstrengend genug.[/quote]
Die Dauer der Entlastung ist entscheidend, gerät das Verhältnis Stehen zu Sitzen über 1:1, wird es problematisch. Also bitte den Tagesablauf analysieren, dann mit dem Frauenarzt reden.[btt]

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team