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Beitragstext:

.

in Bezug auf:

Absender: Cyberdoktor
Betreff: Re: Beschäftigungsverbot


Hallo,

[quote]Ich bin in der 13.SSW.[/quote]
Glückwunsch!

[quote]Führungskräften, die sehr aktiv sind. Pausen zu machen, sind so gut wie unmöglich ,weil wir im Termingeschäft arbeiten. [/quote]
als Schwanger machen Sie einfach Ihre Pause, der Arbeitgeber kann das nicht verhindern, kein Chef darf eine Schwangere zwingen, mehr als erlaubt zu arbeiten, es spielt keine Rolle, ob es um Termingeschäfte geht, das Gesetz macht da keine Ausnahme.

[quote]Alle sagen so einfach, die Pausen sind einzuhalten, aber es ist nicht möglich.[/quote]
doch. Sie müssen als Schwangere einfach Ihr Recht nehmen, nicht um Pausen betteln.
Machen Sie Ihre Pause, in dieser Zeit stehen Sie einfach nicht zur Verfügung. Zur Not muss der Arbeitgeber eben einen weiteren Mitarbeiter einstellen.

[quote] Außerdem habe ich in meinem Arbeitsvertrag drin stehen, dass die Arbeitszeit sich nach Arbeitsaufwand bemisst und laut Betriebsrat ist dies ggf. dann vor Gericht zu klären was dies heißt an genauen Stundenzahlen.[/quote]
Es gilt ganz einfach das Mutterschutzgesetz. D.h.: für Schwangere maximal 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten wären Mehrarbeit und nicht erlaubt. Wenn die Stundenzahl erreicht ist, darf eine Schwangere die Arbeit liegen lassen, keine Frau muss sich selbst gefährden, Tätigkeiten, die gegen das Gesetz verstossen, müssen abgelehnt werden.

[quote] Tarifvertrag gilt für mich inm Ernstfall nicht, da ich nicht in der Gewerkschaft bin.[/quote]
spielt keine Rolle, es gilt einfach das Mutterschutzgesetz.

Reden Sie mit dem Frauenarzt, wenn der Arbeitgeber z.B. gegen die Arbeitszeit- oder Pasuenregeln verstösst, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

[quote]Das größte Problem ist, dass meine Arbeitsstätte im Rheinland liegt und ich im Ruhrgebiet wohne kürzeste einfache Strecke 70 km, Fahrzeit mindestens 1,5 bis 2 Stunden morgens und das ganze abends wieder zurück 1 bis 1,5 Stunden). ob hier da nicht ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann.[/quote]
leider ist aufgrund ausserberuflicher Wegezeiten kein Beschäftigungsverbot möglich.
[btt]

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team