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Beitragstext:

.

in Bezug auf:

Absender: Cyberdoktor
Betreff: Re: Beschäftigungsverbot ?


Hallo,

"Ich bin in der 17. SSW."
Glückwunsch!

"Nun leide ich unter Eisen- und Magnesiummangel."
Schwangere haben einen erhöhten Eisen- und Magnesiumbedarf, der Frauenarzt muss prüfen, ob und wie Eisen und Magnesium ersetzt werden muss. Übrigens: da sich die Aufnahme von Magnesium und Eisen gegenseitig stören können, ist in der Regel ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Stunden zwischen der Einnahme des jeweiligen Eisen- und Magnesiumpräparate einzuhalten. Ein Eisen- oder Magnesiummangel bzw. dessen Symptome oder eine anhaltende Müdigkeit rechtfertigen in der Regel kein Beschäftigungsverbot, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung).

"Mein Bauch fühlt sich mehrfach am Tag hart an."
ebenfalls ein Grund für die Kontrolle durch den Arzt, es muss geprüft werden, ob es sich um Wehen in nennenswertem Ausmaß handelt.

"sitzte den ganzen Tag am PC."
das Mutterschutzgesetz sagt: Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.

" Ich arbeite 40 Std. in der Woche von Mo-Do."
werdende und stillende Mütter dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich arbeiten! Sie kommen, wenn wir richtig rechnen, auf 10 Stunden täglich, der Arbeitgeber muss dann ändern, Sie müssen keine Stunde mehr als gesetzlich erlaubt arbeiten, keine Schwangere muss sich selbst gefährden, es gilt das gesetzliches Beschäftigungsverbot für Arbeiten, die über den genannten Zeitraum gehen.

" habe eine lange Anfahrt)"
eine extrem lange Anfahrt kann zwar ein Problem darstellen, ist aber normalerweise Privatsache, führt also normalerweise nicht zu einem individuellen Beschäftigungsverbot.

"will sie mir bis zum Beginn der gesetzlichen Schutzfristen ein komplettes individuelles Beschäftigungsverbot auferlegen. Reichen die Symptome aus Ihrer Sicht für ein solches Verbot aus?"
Wehen, die nur am Arbeitsplatz auftreten oder nur dort deutlich schlimmer werden, können ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, ebenfalls eine Überschreitung der Arbeitszeit oder eine sitzende Tätigkeit ohne Pausenmöglichkeit. Wenn der Frauenarzt in Ihrem Fall ein individuelles Beschäftigungsverbot erwägt, ist das also durchaus in seinem Ermessen und nicht aus der Luft gegriffen.[btt]

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team