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Verwalteter Mangel

"Wenn man kein Geld hat kann man nicht christlich sein"

So die Aussage des Verwaltungsdirektors eines konfessionellen Krankenhauses. Sein Vorwurf an die Ärzteschaft des Hauses - Sie nähmen zu viele Patienten auf. Gedacht wurde wohl an hilf- und obdachlose Alkoholpatienten, die in zum teil lebensbedrohlichen Zustand immer wieder in Krankenhausambulanzen eingeliefert werden. Daher die Konsequenz, den gehfähigen Patienten ohne Krankenersicherung unter (Verwaltungs-) Begleitung dem Sozialamt zwecks Kostenübernahme vorzustellen, bei "solide" wirkenden Patienten reichte auch schon mal der vorab unterschriebene Blankoscheck.

Ein Einzelfall? Nicht anzunehmen, zumindest aber ohne Folgen. Sicherlich ist ein solches Dokument der Doppelmoral Ausdruck der kaufmännischen Verzweiflung unter einem ökonomischem irrationalen Spardiktat ein Krankenhaus führen zu müssen. Allerdings - Skrupel scheinen weder kirchliche noch weltliche Verwaltungsdirektoren zu empfinden, wenn Sie geltendes Recht bis an dessen Grenze und oft auch darüber hinaus ausleg(t)en. Die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes ist die Regel, auch das Beschäftigungsförderungsgesetz wird gern als Basis für rechtswidrige Kettenverträge genutzt.

Kritische Mitarbeiter sind in der Regel weder von Verwaltungsdirektoren, noch von Chefärzten gern gesehen. Gerne bedient man sich daher des Weiterbildungskataloges den der chirurgische Assistenzarzt - z.B. kaltgestellt in der Ambulanz - nicht erfüllen kann, einer kleinen Leumundschädigung, oder einer Abmahnung (z.B. für ein im Dienstzimmer abgestelltes Fahrrad) um Kritiker zu disziplinieren. Am besten eignet sich dazu aber immer noch die Grundregel einer Ausstellung befristeter Arbeitsverhältnisse.

50 Millionen unentgeltliche Überstunden jährlich, übermüdetes Personal, Gesetzesverletzung als Regelzustand hat bisher weder Gesetzgeber, Krankenkassen oder Gewerkschaften interessiert. Erst nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gesetzhofes kam Bewegung in die Medienlandschaft und erstmals wurden öffentlich auch die Ängste der Patienten diskutiert: Werde ich im Krankenhaus adaequat von qualifiziertem und leistungsfähigem Personal behandelt? Hat man genügend Zeit für mich? Droht eine Zwei-Klassen-Medizin?

Auf der Suche nach Einsparpotential nutzen Krankenhausträger die üblichen Marktmechanismen - von Outsourcing der Krankenhausküche und Cafeteria, über Allianzen mit ambulanten Dienstleistern, Ausrichtung der Fachrichtungen nicht nach Bedarf - sondern nach Gewinnträchtigkeit, manchmal auch Tarifaufkündigung und Kürzung/Nichtauszahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld bishin zur Personalreduktion. Letzteres erweist sich allerdings als schwierig - stammen die Stellenschlüssel für ärztliches und Pflegepersonal überwiegend aus den siebziger Jahren - angesichts einer um 20 Prozent verringerten Patientenverweildauer und einer um 17 Prozent gesteigerten Patientenzahl eine kaum zu realisierende Maßnahme. Sollte der potentielle Patient zumindest meinen. Aber auch das gelingt - spätestens über zwischenzeitliche Nichteinstellung bei freigewordenen Stellen und über eine Reduzierung der Qualität: Beispielsweise Einsatz von Abrufkräften als Nachtwachenpersonal, nicht selten pflegerisch gering qualifizierte Kräfte, beispielweise dem Germanistikstudenten als alleinige Nachtwache auf einer Allgemeinstation.

Zweite Säule ist die Aquirierung von lukrativen Einnahmequellen - sprich Privatpatienten - durch Investition in Privatstationen mit "Hotelcharakter", mit Marmorbad, Minibar und hauseigenem Bademantel - ausgewähltes Pflegepersonal in ausreichender Anzahl inklusive. Es ist eine Frage der Deutung, ob hier die Zwei-Klassen-Medizin ihren Anfang findet, oder ob es sich nicht in Teilen um die Angleichung an schon lange überfällige Mindeststandards handelt. Ein besserer Pflegeschlüssel, eine höhere ärztliche Präsenz, bessere Untersuchungs- und Operationstermine, bis hin zu besseren Untersuchungs- und Therapieverfahren stellen allerdings eine Grenzüberschreitung dar.

Insbesondere im Bereich der Betreuung schwerstkranker, altersverwirrter und /oder sterbender Patienten sind die erhöhten Belastungen augenfällig. Liegegeschwüre durch Mangelversorgung, gesetzwidrige Patientenfesselungen und Sterben unter unwürdigen Bedingungen sind Zeichen der verwalteten Mangels. Die Diskussion um Menschenwürde hat in Deutschland neue Impulse erhalten - zu hoffen bleibt, dass sie nicht im Embryonalzustand ihr Ende findet.

 


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