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Prionen in Medikamenten und Nahrungsmitteln?

BSE - die richtige Lebensmittelwahl


Allein in Großbritannien hat jeder Einwohner statistisch ca. 50 Portionen Fleisch BSE-kranker Rinder verzehrt. Aktuell angenommen wird, dass eine BSE-Übertragung auch auf mit Tiermehl gefütterte Hühner, Schafe, Schweine, Wild und Fische möglich sein könnte. Anders als z.B. bei der Schweinepest, wurde eine Ansteckungsgefahr durch den Kontakt von gesunden mit kranken Tieren bislang verneint. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wird sie allerdings nicht mehr ausgeschlossen: Neuere Experimente ergeben den Anhalt, dass, obwohl selbst gegen den Ausbruch der Erkrankung gefeit, die genannten Tiere den BSE-Erreger auf den Mensch übertragen könnten. Zunehmend berichtet wird von infizierten Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, unter anderem auch Nerze und Affen. Nach Mitteilungen des Robert Koch-Institutes wurden in europäischen Zoos -darunter Tiger und Antilopen eines britischen Tiergartens- bisher bei 24 Tierarten 85 BSE-Erkrankungen festgestellt. Außerdem seien seit 1990 mindestens 90 Erkrankungsfälle bei Hauskatzen bekannt geworden, die meisten in Großbritannien. Dies zeigt, dass der BSE-Erreger auf natürlichem Weg über die Nahrungsaufnahme auf eine Vielzahl weiterer Tierarten übertragbar sei.

In die Diskussion geraten sind ebenfalls möglicherweise prionenhaltige Medikamente. Verschärfungen der Auflagen in der Medikamentenherstellung und deren Vertrieb werden aktuell erwogen. Die folgenden Erläuterungen sollen die richtige Lebensmittelwahl erleichtern und unnötige Ängste ausräumen.


Fleisch- und Wurstprodukte

In Deutschland aus ökologischer Erzeugung stammende Fleischprodukte galten bisher als unbedenklich. Zu empfehlen ist eine Wahl von Produkten ohne Rindfleischgehalt, bzw. Rindfleisch aus einwandfrei nachvollziehbarer ökologischer Herkunft, möglichst aus einem persönlich bekannten Landwirtschaftsbetrieb. Ökohöfe und deren Produkte vertreibende Handelsbetriebe bieten oftmals Besichtigungen des Zuchtbetriebes an. Ansonsten gilt der Rat ebenfalls den Konsum von Schaf-, auch Schweinefleisch, Wild und Zuchtfisch und deren Endprodukte, bei Zweifeln an deren hochwertiger und einwandfreier Herkunft grundsätzlich zu meiden.

Bisher konnte eine Infektion von Geflügel und Fische mit BSE-Erregern über die Nahrung nicht nachgewiesen werden. Allerdings könnten, nach Aussage von Experten des Robert-Koch-Institutes, beim Übergang der Erreger von einer Tierart auf die andere unbemerkte Infektionsverläufe auftreten. Dass in einer Spezies bisher keine BSE-Erkrankung beobachtet wurde, sei allein noch kein Grund zur Entwarnung.

Schweinefleisch gilt derzeit als unbedenklich, da bei Verfütterung von infiziertem Tierfutter auch nach siebenjähriger Beobachtungszeit keine Erkrankung aufgetreten ist. Verkauft wird in der Regel das Fleisch etwa vier Monate alter Tiere. Werden Schweinen in experimentellen Verfahren BSE-Erreger direkt in das Gehirn, oder in die Bauchhöhle appliziert, erkranken auch sie.

Rindfleisch kann in nahezu allen Wurstprodukten, selbst in Geflügelpastete enthalten sein. Es findet sich außerdem in vielen Fertiggerichten, beispielsweise in Tortellini, Ravioli oder Maultaschen. Dagegen soll sich kein Rindfleisch in Frankfurter Würstchen, Schinkenwürstchen, Schinkenmettwurst und Schinken befinden. Sollten Nahrungsmittelprodukte Rindfleisch enthalten, muss dies in der Zutatenliste gekennzeichnet sein. Auch Zutaten wie Bluteiweiß und Darm (Synonyme: Haut/Hülle) können vom Rind stammen. Dementsprechend sind Deklarationen wie "ohne Rind" und "garantiert ohne Rindfleisch" wertlos, denn Bluteiweiße müssen nicht als Fleisch ausgewiesen werden. Einzig eine Deklaration der Abwesenheit von Rindfleischbestandteilen garantiert im rechtsverbindlichen Sinne eine absolute Reinheit des Produktes in Bezug auf Rindfleischanteile. Angesichts des Nachweises falsch deklarierter Fleisch- und Wurstprodukte ist aber auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht immer hilfreich. Denn obwohl Gehirn und Rückenmark in der deutschen Fleischhygiene-Verordnung vom Mai 1997 als untaugliche Inhaltsstoffe von Wurst deklariert werden, können Sie immer wieder in Wurstwaren nachgewiesen werden.


Milch und Milchprodukte

Quark, Käse und Butter sind mit Ausnahme von Gelatine enthaltenden Produkten wie Joghurt und Pudding nach heutigem Wissensstand unbedenklich genießbar. Versuche zur Übertragung von BSE-Erregern durch Milch verliefen negativ. Zur Sicherheit darf allerdings EU-weit Milch von BSE-kranken Kühen weder für die menschliche noch für die tierische Ernährung verwendet werden.


Gelatine

Für gelatinehaltige Produkte kann ein Infektionsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Gelatine aus Großbritannien darf nicht exportiert werden. In Deutschland verarbeitete Gelatine stammt zum größten Teil (90%) aus Schweineschwarten. Gelatine findet sich als Bindemittel unter anderem in Süsswaren, Getränken, Gewürzen, Fleischextrakten, Gebäck, Feinkostsalaten, Fisch- und Wurstwaren, evtl. auch Milchprodukten (z. B. Joghurt und Pudding - Zutatenliste lesen).

In Deutschland erhältliche, aus Rinderextrakt gefertigte Brühwürfel werden nach Herstellerangaben ausschließlich unter Verwendung, als BSE-frei geltenden südamerikanischen Rindfleischs hergestellt. Boullionprodukte und Fleischextrakte können problemlos gegen Gemüseboullion und Hefeextrakt ausgetauscht werden. Gelatine kann durch Geliermittel auf pflanzlicher Basis (in Naturkostgeschäften erhältlich), wie z.B. Agar-Agar, Johannisbrotmehl, Apfelpektin, Xantan und Guakernmehl ersetzt werden. Mittlerweile gibt es viele Joghurt-, ebenso wie Weingummi- und Lakritzprodukte ohne Gelatine.


Fette

Nach Annahme des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin wurden BSE-Risikomaterialen wie Gehirn und Rückenmark trotz Verbotes in der Speisefett-Produktion verwandt. Daher wurden die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern aufgefordert, zu prüfen, ob bis Ende September 2000 in dortigen Fettschmelzen Gehirn und Rückenmark zur Fettherstellung verwendet wurden.

Ekkehard Weise, Lebensmittelhygieniker am Bundesinstitut erläuterte: "Wenn alles legal zugegangen ist, hätte kein Rückenmark mehr in den Fettschmelzen ankommen dürfen". Sollten Risikomaterialien verwendet worden sein, kann ein Prionen-Infektionsrisiko bei Genuss von Speisefetten nicht ausgeschlossen werden, da die Fettschmelzen die Materialien nur auf 80 bis 100 Grad erhitzen und damit die Prionen überleben. Möglicherweise belastete Fette seien in der Lebensmittel-industrie unter anderem in Back-Glasuren, Weihnachtsstollen und Margarine eingesetzt worden.


Fertiggerichte

Bei Tiefkühl-, Mikrowellengerichten und Konservenkost müssen etwaige Rindfleischbestandteile in der Zutatenliste deklariert werden. Eine Herkunftsangabe dagegen muss nicht erfolgen. Vorkommen können Rindfleischanteile u. a. in Suppen, Würstchen, Pasteten, Fertigsoßen, Hackfleisch, Tortellini, Ravioli und Maultaschen. Es gelten die unter dem Punkt "Fleisch- und Wurstprodukte" getroffenen Aussagen: Auch Zutaten wie Bluteiweiß und Darm (Synonyme: Haut/Hülle) können vom Rind stammen. Dementsprechend sind Deklarationen wie "ohne Rind" oder "garantiert ohne Rindfleisch" sinn- und wertlos, denn Bluteiweiße müssen nicht als Fleisch ausgewiesen werden. Einzig eine Deklaration der Abwesenheit von Rindfleischbestandteilen garantiert im rechtsverbindlichen Sinne eine absolute Reinheit des Produktes in Bezug auf Rindfleischanteile. Angesichts des Nachweises falsch deklarierter Fleisch- und Wurstprodukte ist aber auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht immer hilfreich.


Säuglingsnahrung

Bestimmte deutsche Hersteller von Säuglingsnahrung erklären schon seit längerer Zeit nur deutsches Rindfleisch zu verwenden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Verwendung von Rindfleisch ausschließlich aus ökologischer Zucht ausgewiesen. Anzuraten ist ein gründliches Studium der Zutatenliste unter den o.a. Kriterien. Auf Produkte mit unzureichenden Angaben sollte grundsätzlich verzichtet werden.


Nahrungsergänzungsmittel

Bei insbesondere von Kraftsportlern gern genutzten eiweisshaltigen "Aufbau"-Präparaten, ist, nicht zuletzt bei einer oftmals nicht ausreichenden Inhaltsdeklaration, eine Verwendung von möglicherweise kontaminierten Schlachtabfällen (inklusive Rinderhirn) nicht ausgeschlossen.


Medikamente

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft halten eine Übertragbarkeit der BSE-Erkrankung durch Medikamentenanwendung mit hoher Wahrscheinlichkeit für ausgeschlossen. Die deutschen Arzneimittel seien aufgrund bereits 1994 eingeleiteter Maßnahmen "grundsätzlich sicher", so das BfArM. Auch die WHO stufe die Medikamenten-Gelatine als sicher ein. "Sicher" soll bedeuten, dass ein Infektionsrisiko durch die Anwendung von Arzneimitteln nicht größer sein darf, als ein natürliches Risiko, an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu erkranken. Zu pharmazeutischen Produkten verarbeitete Gelatine stamme aus mark- und fettfreien Knochen von Tieren, aus als BSE-frei geltenden Ländern, wie den USA, Australien und Neuseeland. Während des Herstellungsprozesses werde Gelatine zehn bis vierzehn Tage mit Natronlauge behandelt. Eine BSE-Übertragung durch Blut- und/oder Plasmatransfusionen sei nicht sicher nachgewiesen, sie ist allerdings auch nicht ausgeschlossen.

Hormone wie Glukagon, selten noch Insulin, werden, unter engen Auflagen der Arzneimittelgesetzgebung, aus Rindern oder Schweinen gewonnen.

Impfstoffe werden zum Teil aus, auf Nährböden aus Kälberserum gezüchteten Zellkulturen hergestellt.

Medikamente wie Thrombin werden aus Rinderblut, Aprotinin aus Rinderlungen gewonnen.

Kälberseren müssen für eine deutsche Impfstoffzulassung aus den USA, Neuseeland oder Australien importiert worden sein.

Ohnehin medizinisch unnütze Frischzellenkuren enthalten Thymus- oder Milzgewebe von Tierfeten.

Aus Tierdärmen gewonnenes chirurgisches Nahtmaterial -"Catgut"- wird in Deutschland vom Markt genommen, da die BfArM eine Verwendung von BSE-Risikomaterial in Catgut nicht ausschließen kann. Gesichert dagegen ist eine Übertragbarkeit von Prionen durch Transplantation von menschlichen Hirnhäuten und durch Injektion von Hormonen der Hirnanhangsdrüse, von an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit verstorbenen Patienten.

Tierversuche deuten darauf hin, dass Bluttransfusionen, entgegen den ursprüngliche Annahmen, nicht ungefährlich sind. So erkrankte ein Schaf durch eine Blutübertragung von BSE-infizierten (nicht erkrankten) Schafen. Bisher ist nicht geklärt, ob eine Separierung der weißen Blutkörperchen vom Spenderblut, das Risiko einer Prionenübertragung ausräumt.

Eine Verwendung von Materialien zur Herstellung von Arzneimitteln, die mit hoher Wahrscheinlichkeit den BSE-Erreger übertragen können, wird, ebenso wie ein Import von Arzneimitteln, bei deren Produktion solche Materialien verwendet wurden, untersagt.

Kontrollen der US-Behörde FDA zeigten, dass Rinderprodukte aus BSE-Risikoländern in den USA für menschliche Impfstoffe verwendet wurden. Trotz bestehender Verbote, so berichtet CNN hätten fünf Pharmakonzerne, darunter der deutsch-französische Aventis-Konzern, der britische Hersteller GlaxoSmithKline und die US-Firma North American Vaccine, entsprechende Materialien zur Medikamenten-herstellung, möglicherweise auch für Impfseren gegen Diphterie und Grippe, verwandt. Rinderzellen sind allerdings im Impfstoff nicht vorhanden.

Die FDA schätzt das Risiko einer Erkrankung an der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankeit bei einer pro 40 Millionen Impfstoff-Dosen. "Von Impfstoffen geht nach heutigem Erkenntnisstand keine BSE-Gefahr aus, das Risiko einer Übertragung von BSE durch Impfstoffe ist höchst hypothetisch", so der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen, Johannes Löwer.


Kosmetika

Für Kosmetika, wie möglicherweise Kälberplacenta oder Rinderkollagen enthaltende Anti-Falten-Cremes, gilt, auch wenn eine Infektion über die Haut aktuell unwahrscheinlich erscheint, diese besser nicht anzuwenden oder auf pflanzliche Alternativen umzusteigen. Denn bei der Herstellung von Kosmetika können Rohstoffe aus Rinderbestandteilen verwendet werden. So wird Rindertalg als Fettgrundlage von Cremes verwendet. Ebenso findet sich Placentagewebe sowie aus Häuten, Sehnen oder Knochen gewonnenes Kollagen oder Elastin als Cremebestandteil.

Die Herstellung von Kosmetikprodukten ist innerhalb Europas geregelt durch die EU-Kosmetik-Richtlinie. In ihr wird u. a. ein Verbot der Verwendung von Risikomaterialien ausgesprochen und, ähnlich der Tiermehlverordnung, bei der Verwendung von Talg und bestimmten Fettsäuren ein bestimmter Verarbeitungsprozess (hohe Temperaturen, hoher Druck), mit dem Ziel eventuell vorhandene Erreger abzutöten, zugrundegelegt. Eine Verwendung von Produkten mit Rohstoffanteilen aus Großbritannien und / oder der Schweiz ist in Deutschland seit 1996 verboten.


Nahrungszubereitung

Zubereitungsmethoden wie Kochen, Braten, Grillen und Backen können die Krankheitserreger nicht abtöten. Auch Tiefkühlen ist diesbezüglich wirkungslos. Eine zuverlässige Erregerinaktivierung wird nur unter Anwendung hoher Temperaturen (133 Grad über 20 Minuten) unter gleichzeitigem hohen Druck (3 bar) angenommen.In Deutschland aus ökologischer Erzeugung stammende Fleischprodukte gelten noch als unbedenklich. Zu empfehlen ist eine Wahl von Produkten ohne Rindfleischgehalt, bzw. Rindfleisch aus einwandfrei nachvollziehbarer ökologischer Herkunft, möglichst aus einem persönlich bekannten Landwirtschaftsbetrieb. Ökohöfe und deren Produkte vertreibende Handelsbetriebe bieten oftmals Besichtigungen des Zuchtbetriebes an. Ansonsten gilt der Rat auch den Konsum von Hühner-, Schaf- und Schweinefleisch, Wild und Zuchtfisch und deren Endprodukte, bei Zweifeln an deren hochwertiger und einwandfreier Herkunft grundsätzlich zu meiden.


Quelle: BSE: Schwamm im Kopf - den Tod vor Augen? cyberdoktor.de

 

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