Prionen
in Medikamenten und Nahrungsmitteln?
BSE
- die
richtige Lebensmittelwahl
Allein
in Großbritannien hat jeder Einwohner statistisch ca. 50 Portionen
Fleisch BSE-kranker Rinder verzehrt. Aktuell angenommen wird,
dass eine BSE-Übertragung auch auf mit Tiermehl gefütterte Hühner,
Schafe, Schweine, Wild und Fische möglich sein könnte. Anders
als z.B. bei der Schweinepest, wurde eine Ansteckungsgefahr durch
den Kontakt von gesunden mit kranken Tieren bislang verneint.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wird sie allerdings
nicht mehr ausgeschlossen: Neuere Experimente ergeben den Anhalt,
dass, obwohl selbst gegen den Ausbruch der Erkrankung gefeit,
die genannten Tiere den BSE-Erreger auf den Mensch übertragen
könnten. Zunehmend berichtet wird von infizierten Haustieren,
insbesondere Hunde und Katzen, unter anderem auch Nerze und Affen.
Nach Mitteilungen des Robert Koch-Institutes wurden in europäischen
Zoos -darunter Tiger und Antilopen eines britischen Tiergartens-
bisher bei 24 Tierarten 85 BSE-Erkrankungen festgestellt. Außerdem
seien seit 1990 mindestens 90 Erkrankungsfälle bei Hauskatzen
bekannt geworden, die meisten in Großbritannien. Dies zeigt, dass
der BSE-Erreger auf natürlichem Weg über die Nahrungsaufnahme
auf eine Vielzahl weiterer Tierarten übertragbar sei.
In
die Diskussion geraten sind ebenfalls möglicherweise prionenhaltige
Medikamente. Verschärfungen der Auflagen in der Medikamentenherstellung
und deren Vertrieb werden aktuell erwogen. Die folgenden Erläuterungen
sollen die richtige Lebensmittelwahl erleichtern und unnötige
Ängste ausräumen.
Fleisch- und Wurstprodukte
In Deutschland aus ökologischer Erzeugung stammende Fleischprodukte
galten bisher als unbedenklich. Zu empfehlen ist eine Wahl von
Produkten ohne Rindfleischgehalt, bzw. Rindfleisch aus einwandfrei
nachvollziehbarer ökologischer Herkunft, möglichst aus einem persönlich
bekannten Landwirtschaftsbetrieb. Ökohöfe und deren Produkte vertreibende
Handelsbetriebe bieten oftmals Besichtigungen des Zuchtbetriebes
an. Ansonsten gilt der Rat ebenfalls den Konsum von Schaf-, auch
Schweinefleisch, Wild und Zuchtfisch und deren Endprodukte, bei
Zweifeln an deren hochwertiger und einwandfreier Herkunft grundsätzlich
zu meiden.
Bisher
konnte eine Infektion von Geflügel und Fische mit BSE-Erregern
über die Nahrung nicht nachgewiesen werden. Allerdings könnten,
nach Aussage von Experten des Robert-Koch-Institutes, beim Übergang
der Erreger von einer Tierart auf die andere unbemerkte Infektionsverläufe
auftreten. Dass in einer Spezies bisher keine BSE-Erkrankung beobachtet
wurde, sei allein noch kein Grund zur Entwarnung.
Schweinefleisch gilt derzeit als unbedenklich, da bei Verfütterung
von infiziertem Tierfutter auch nach siebenjähriger Beobachtungszeit
keine Erkrankung aufgetreten ist. Verkauft wird in der Regel das
Fleisch etwa vier Monate alter Tiere. Werden Schweinen in experimentellen
Verfahren BSE-Erreger direkt in das Gehirn, oder in die Bauchhöhle
appliziert, erkranken auch sie.
Rindfleisch kann in nahezu allen Wurstprodukten, selbst in Geflügelpastete
enthalten sein. Es findet sich außerdem in vielen Fertiggerichten,
beispielsweise in Tortellini, Ravioli oder Maultaschen. Dagegen
soll sich kein Rindfleisch in Frankfurter Würstchen, Schinkenwürstchen,
Schinkenmettwurst und Schinken befinden. Sollten Nahrungsmittelprodukte
Rindfleisch enthalten, muss dies in der Zutatenliste gekennzeichnet
sein. Auch Zutaten wie Bluteiweiß und Darm (Synonyme: Haut/Hülle)
können vom Rind stammen. Dementsprechend sind Deklarationen wie
"ohne Rind" und "garantiert ohne Rindfleisch" wertlos, denn Bluteiweiße
müssen nicht als Fleisch ausgewiesen werden. Einzig eine Deklaration
der Abwesenheit von Rindfleischbestandteilen garantiert im rechtsverbindlichen
Sinne eine absolute Reinheit des Produktes in Bezug auf Rindfleischanteile.
Angesichts des Nachweises falsch deklarierter Fleisch- und Wurstprodukte
ist aber auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht immer hilfreich.
Denn obwohl Gehirn und Rückenmark in der deutschen Fleischhygiene-Verordnung
vom Mai 1997 als untaugliche Inhaltsstoffe von Wurst deklariert
werden, können Sie immer wieder in Wurstwaren nachgewiesen
werden.
Milch und Milchprodukte
Quark,
Käse und Butter sind mit Ausnahme von Gelatine enthaltenden Produkten
wie Joghurt und Pudding nach heutigem Wissensstand unbedenklich
genießbar. Versuche zur Übertragung von BSE-Erregern durch Milch
verliefen negativ. Zur Sicherheit darf allerdings EU-weit Milch
von BSE-kranken Kühen weder für die menschliche noch für die tierische
Ernährung verwendet werden.
Gelatine
Für gelatinehaltige Produkte kann ein Infektionsrisiko nicht ausgeschlossen
werden. Gelatine aus Großbritannien darf nicht exportiert werden.
In Deutschland verarbeitete Gelatine stammt zum größten Teil (90%)
aus Schweineschwarten. Gelatine findet sich als Bindemittel unter
anderem in Süsswaren, Getränken, Gewürzen, Fleischextrakten, Gebäck,
Feinkostsalaten, Fisch- und Wurstwaren, evtl. auch Milchprodukten
(z. B. Joghurt und Pudding - Zutatenliste lesen).
In Deutschland erhältliche, aus Rinderextrakt gefertigte Brühwürfel
werden nach Herstellerangaben ausschließlich unter Verwendung,
als BSE-frei geltenden südamerikanischen Rindfleischs hergestellt.
Boullionprodukte und Fleischextrakte können problemlos gegen Gemüseboullion
und Hefeextrakt ausgetauscht werden. Gelatine kann durch Geliermittel
auf pflanzlicher Basis (in Naturkostgeschäften erhältlich), wie
z.B. Agar-Agar, Johannisbrotmehl, Apfelpektin, Xantan und Guakernmehl
ersetzt werden. Mittlerweile gibt es viele Joghurt-, ebenso wie
Weingummi- und Lakritzprodukte ohne Gelatine.
Fette
Nach Annahme des Bundesinstitutes
für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
wurden BSE-Risikomaterialen wie Gehirn und Rückenmark trotz Verbotes
in der Speisefett-Produktion verwandt. Daher wurden die Bundesländer
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg
und Bayern aufgefordert, zu prüfen, ob bis Ende September 2000
in dortigen Fettschmelzen Gehirn und Rückenmark zur Fettherstellung
verwendet wurden.
Ekkehard
Weise, Lebensmittelhygieniker am Bundesinstitut erläuterte: "Wenn
alles legal zugegangen ist, hätte kein Rückenmark mehr in den
Fettschmelzen ankommen dürfen". Sollten Risikomaterialien verwendet
worden sein, kann ein Prionen-Infektionsrisiko bei Genuss von
Speisefetten nicht ausgeschlossen werden, da die Fettschmelzen
die Materialien nur auf 80 bis 100 Grad erhitzen und damit die
Prionen überleben. Möglicherweise belastete Fette seien in der
Lebensmittel-industrie unter anderem in Back-Glasuren, Weihnachtsstollen
und Margarine eingesetzt worden.
Fertiggerichte
Bei
Tiefkühl-, Mikrowellengerichten und Konservenkost müssen etwaige
Rindfleischbestandteile in der Zutatenliste deklariert werden.
Eine Herkunftsangabe dagegen muss nicht erfolgen. Vorkommen können
Rindfleischanteile u. a. in Suppen, Würstchen, Pasteten, Fertigsoßen,
Hackfleisch, Tortellini, Ravioli und Maultaschen. Es gelten die
unter dem Punkt "Fleisch- und Wurstprodukte" getroffenen Aussagen:
Auch Zutaten wie Bluteiweiß und Darm (Synonyme: Haut/Hülle) können
vom Rind stammen. Dementsprechend sind Deklarationen wie "ohne
Rind" oder "garantiert ohne Rindfleisch" sinn- und wertlos, denn
Bluteiweiße müssen nicht als Fleisch ausgewiesen werden. Einzig
eine Deklaration der Abwesenheit von Rindfleischbestandteilen
garantiert im rechtsverbindlichen Sinne eine absolute Reinheit
des Produktes in Bezug auf Rindfleischanteile. Angesichts des
Nachweises falsch deklarierter Fleisch- und Wurstprodukte ist
aber auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht immer hilfreich.
Säuglingsnahrung
Bestimmte deutsche Hersteller von Säuglingsnahrung erklären schon
seit längerer Zeit nur deutsches Rindfleisch zu verwenden. In
diesem Zusammenhang wird häufig eine Verwendung von Rindfleisch
ausschließlich aus ökologischer Zucht ausgewiesen. Anzuraten ist
ein gründliches Studium der Zutatenliste unter den o.a. Kriterien.
Auf Produkte mit unzureichenden Angaben sollte grundsätzlich verzichtet
werden.
Nahrungsergänzungsmittel
Bei
insbesondere von Kraftsportlern gern genutzten eiweisshaltigen
"Aufbau"-Präparaten, ist, nicht zuletzt bei einer
oftmals nicht ausreichenden Inhaltsdeklaration, eine Verwendung
von möglicherweise kontaminierten Schlachtabfällen (inklusive
Rinderhirn) nicht ausgeschlossen.
Medikamente
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft halten eine Übertragbarkeit
der BSE-Erkrankung durch Medikamentenanwendung mit hoher Wahrscheinlichkeit
für ausgeschlossen. Die deutschen Arzneimittel seien aufgrund
bereits 1994 eingeleiteter Maßnahmen "grundsätzlich sicher", so
das BfArM. Auch die WHO stufe die Medikamenten-Gelatine als sicher
ein. "Sicher" soll bedeuten, dass ein Infektionsrisiko durch die
Anwendung von Arzneimitteln nicht größer sein darf, als ein natürliches
Risiko, an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu erkranken. Zu pharmazeutischen
Produkten verarbeitete Gelatine stamme aus mark- und fettfreien
Knochen von Tieren, aus als BSE-frei geltenden Ländern, wie den
USA, Australien und Neuseeland. Während des Herstellungsprozesses
werde Gelatine zehn bis vierzehn Tage mit Natronlauge behandelt.
Eine BSE-Übertragung durch Blut- und/oder Plasmatransfusionen
sei nicht sicher nachgewiesen, sie ist allerdings auch nicht ausgeschlossen.
Hormone
wie Glukagon, selten noch Insulin, werden, unter engen Auflagen
der Arzneimittelgesetzgebung, aus Rindern oder Schweinen gewonnen.
Impfstoffe
werden zum Teil aus, auf Nährböden aus Kälberserum gezüchteten
Zellkulturen hergestellt.
Medikamente
wie Thrombin werden aus Rinderblut, Aprotinin aus Rinderlungen
gewonnen.
Kälberseren
müssen für eine deutsche Impfstoffzulassung aus den USA, Neuseeland
oder Australien importiert worden sein.
Ohnehin
medizinisch unnütze Frischzellenkuren enthalten Thymus- oder Milzgewebe
von Tierfeten.
Aus
Tierdärmen gewonnenes chirurgisches Nahtmaterial -"Catgut"- wird
in Deutschland vom Markt genommen, da die BfArM eine Verwendung
von BSE-Risikomaterial in Catgut nicht ausschließen kann. Gesichert
dagegen ist eine Übertragbarkeit von Prionen durch Transplantation
von menschlichen Hirnhäuten und durch Injektion von Hormonen der
Hirnanhangsdrüse, von an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit verstorbenen
Patienten.
Tierversuche
deuten darauf hin, dass Bluttransfusionen, entgegen den ursprüngliche
Annahmen, nicht ungefährlich sind. So erkrankte ein Schaf durch
eine Blutübertragung von BSE-infizierten (nicht erkrankten) Schafen.
Bisher ist nicht geklärt, ob eine Separierung der weißen Blutkörperchen
vom Spenderblut, das Risiko einer Prionenübertragung ausräumt.
Eine
Verwendung von Materialien zur Herstellung von Arzneimitteln,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit den BSE-Erreger übertragen können,
wird, ebenso wie ein Import von Arzneimitteln, bei deren Produktion
solche Materialien verwendet wurden, untersagt.
Kontrollen
der US-Behörde FDA zeigten,
dass Rinderprodukte aus BSE-Risikoländern in den USA für menschliche
Impfstoffe verwendet wurden. Trotz bestehender Verbote, so berichtet
CNN hätten fünf Pharmakonzerne,
darunter der deutsch-französische Aventis-Konzern, der britische
Hersteller GlaxoSmithKline und die US-Firma North American Vaccine,
entsprechende Materialien zur Medikamenten-herstellung, möglicherweise
auch für Impfseren gegen Diphterie und Grippe, verwandt. Rinderzellen
sind allerdings im Impfstoff nicht vorhanden.
Die
FDA schätzt das Risiko einer Erkrankung an der neuen Variante
der Creutzfeldt-Jakob-Krankeit bei einer pro 40 Millionen Impfstoff-Dosen.
"Von Impfstoffen geht nach heutigem Erkenntnisstand keine BSE-Gefahr
aus, das Risiko einer Übertragung von BSE durch Impfstoffe ist
höchst hypothetisch", so der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts
in Langen, Johannes Löwer.
Kosmetika
Für
Kosmetika, wie möglicherweise Kälberplacenta oder Rinderkollagen
enthaltende Anti-Falten-Cremes, gilt, auch wenn eine Infektion
über die Haut aktuell unwahrscheinlich erscheint, diese besser
nicht anzuwenden oder auf pflanzliche Alternativen umzusteigen.
Denn bei der Herstellung von Kosmetika können Rohstoffe aus Rinderbestandteilen
verwendet werden. So wird Rindertalg als Fettgrundlage von Cremes
verwendet. Ebenso findet sich Placentagewebe sowie aus Häuten,
Sehnen oder Knochen gewonnenes Kollagen oder Elastin als Cremebestandteil.
Die
Herstellung von Kosmetikprodukten ist innerhalb Europas geregelt
durch die EU-Kosmetik-Richtlinie. In ihr wird u. a. ein Verbot
der Verwendung von Risikomaterialien ausgesprochen und, ähnlich
der Tiermehlverordnung, bei der Verwendung von Talg und bestimmten
Fettsäuren ein bestimmter Verarbeitungsprozess (hohe Temperaturen,
hoher Druck), mit dem Ziel eventuell vorhandene Erreger abzutöten,
zugrundegelegt. Eine Verwendung von Produkten mit Rohstoffanteilen
aus Großbritannien und / oder der Schweiz ist in Deutschland seit
1996 verboten.
Nahrungszubereitung
Zubereitungsmethoden
wie Kochen, Braten, Grillen und Backen können die Krankheitserreger
nicht abtöten. Auch Tiefkühlen ist diesbezüglich wirkungslos.
Eine zuverlässige Erregerinaktivierung wird nur unter Anwendung
hoher Temperaturen (133 Grad über 20 Minuten) unter gleichzeitigem
hohen Druck (3 bar) angenommen.In Deutschland aus ökologischer
Erzeugung stammende Fleischprodukte gelten noch als unbedenklich.
Zu empfehlen ist eine Wahl von Produkten ohne Rindfleischgehalt,
bzw. Rindfleisch aus einwandfrei nachvollziehbarer ökologischer
Herkunft, möglichst aus einem persönlich bekannten Landwirtschaftsbetrieb.
Ökohöfe und deren Produkte vertreibende Handelsbetriebe bieten
oftmals Besichtigungen des Zuchtbetriebes an. Ansonsten gilt der
Rat auch den Konsum von Hühner-, Schaf- und Schweinefleisch, Wild
und Zuchtfisch und deren Endprodukte, bei Zweifeln an deren hochwertiger
und einwandfreier Herkunft grundsätzlich zu meiden.
Quelle:
BSE:
Schwamm im Kopf - den Tod vor Augen? cyberdoktor.de
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