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Auf dem Weg zum großen Bruder?

Großbritannien genehmigt Krankenversicherern die Durchführung von Gentests

Während die Sachverständigen und Mitglieder der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik in der modernen Medizin" noch über die möglichen Folgen der genetischen Diagnostik diskutieren, scheren die Briten sich wenig um moralische Bedenken. Auf dem Trittbett des boomenden Gentechnikmarktes genehmigte die britische Regierung nach dem therapeutischen Klonen, unbeeindruckt vom politischen Versagen im BSE-Skandal, nun auch den Krankenversicherungen Gentests von ihren Antragstellern zu verlangen.
Vorerst noch gilt diese Genehmigung nur für die Erbkrankheit Chorea Huntington ("Veitstanz"), sie wird aber möglicherweise bald auf Morbus Alzheimer und Brustkrebs erweitert.

Durch dieses Signal ermutigt sehen Kranken- und Lebensversicherungsunternehmen bereits ein lukratives Geschäft. Denn eine gesetzlich zugelassene Gendiagnostik ermöglicht die Anwendung einer risikoangepassten Prämienkalkulation.
Die deutschen Versicherer nehmen noch Abstand von Gentests. So ließ der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verlautbaren: "Momentan und in absehbarer Zukunft werden die Versicherungsunternehmen weder Gentests als Mittel der Risikodifferenzierung verlangen, noch ausdrücklich nach durch-geführten Gentests fragen." Erwartet wird aber "die Offenlegung gesundheits-relevanter Informationen, ohne dass nach deren Herkunft unterschieden wird". Sollte also ein Versicherungsnehmer das Ergebnis seines Gentestes kennen, wird von ihm verlangt dieses der Versicherung mitzuteilen.

Angesichts von weltweit etwa tausend für genetisch bedingte Erkrankungen existierende Tests und unter dem Eindruck der aktuellen Entwicklung, warnen Experten vor der Gefahr der kommerziellen Nutzung dieser Tests durch Kranken- und Lebensversicherungen, ebenso wie vor einer Diskriminierung von Menschen mit Gendefekten. Nicht zuletzt im Hinblick auf ein weitgehendes Fehlen rechtlicher und ethischer Regelungen, waren sich die Sachverständigen und Mitglieder der Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" einig, dass dies nicht so bleiben könne.

Quelle/Literatur: Richter, Dr. med. Eva A. Gendiagnostik: Gesetzgebung hinkt hinterher Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00, Seite A-2818


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