Grippeschutzimpung
Wer
sollte geimpft werden?
Der
Herbst ist gekommen und mit ihm eine Vielfalt an Erkältungsviren.
Im Falle der lästigen Erkältungs-krankheiten handelt es sich meist
um banale grippale Infekte, die schon nach wenigen Tagen abgeklungen
sind. Hat man sich aber einen hartnäckigen Grippeerreger eingefangen,
kann es bis zur Ausheilung auch schon mal länger dauern.
Noch am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Influenzaepidemien,
so die Spanische Grippe, die eine todbringende Schneise in die
kontinentale Bevölkerung pflügten. Aber auch heute noch fordern
Grippeepidemien viele Opfer, zuletzt im Grippe-Winter 1998/99.
Etwa alle 10 bis 30 Jahre zieht ein gewandeltes Grippevirus in
epidemischer Form durch die Welt.
In
jedem Jahr sind in der Zeit von November bis März Grippeerkrankungen
zu erwarten. Daher wird alljährlich die aktuelle Zusammensetzung
eines Grippeimpfstoffs durch die Weltgesundheitsorganisation festgelegt.
Ihre Informationen bezieht die WHO von Referenzlaboratorien in
nahezu allen Ländern der Erde - in Deutschland durch das Niedersächsische
Landesgesundheitsamt und das Robert-Koch-Institut in Hannover
sowie durch weitere Referenzzentren in Chemnitz, Erlangen, Stuttgart,
Hamburg, Magdeburg, Erfurt, Frankfurt und Dresden.
Ob
der Impfstoff sicher wirksam sein wird, lässt sich allerdings
nicht vorhersagen. Angegeben wird eine Schutzwirkung für ca. drei
bis sechs Monate. Zur Erlangung dieser Schutzwirkung muss die
Impfung jährlich mit dem jeweils aktuell zusammengesetzten Impfstoff
erneuert werden. Impfzeitpunkt ist insbesondere der Zeitraum zwischen
September und November. Etwa 60 bis 90 Prozent der Geimpften verfügen
eine Woche nach erfolgter Grippeschutzimpfung über einen ausreichenden
Impfschutz.
Im
Gegensatz zu den allgemein bei Erwachsenen empfohlenen Schutzimpfungen
(Impfung mit breiter Anwendung und erheblichem Wert für die Gesundheit
der Bevölkerung) gegen Tetanus, Kinderlähmung und Diphterie, gilt
für die Grippeschutzimpfung die Empfehlung einer Anwendung bei
Personen mit erhöhter Gefährdung bzw. Angehörigen von Risikogruppen.
Eine allgemeine Impfempfehlung gilt nur beim Auftreten von Epidemien.
Ausgesprochen werden die Empfehlungen von der Ständigen Impfkomission
des Bundesgesundheitsamtes (STIKO).
Die
Impfempfehlungen gelten für den folgenden Personenkreis:
-
Personen älter als 60 Jahre
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer
Grundkrankheit
wie Herz-, Kreislauf-, Leber-, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen
(z.B. Diabetes), Immunschwäche (z.B. HIV, vorherige Konsultation
des behandelnden Arztes erforderlich)
- Personen die im Beruf einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt
sind, oder die eine Infektion auf andere übertragen können (medizinisches
Personal, Feuerwehr, Polizei).
Als
Kontraindikation zur Durchführung der Grippeschutzimpfung gilt
eine Allergie gegen Hühnereiweiß, da bei der Impfung ansonsten
schwere allergische Reaktionen zu befürchten sind. Im Falle eines
angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung
der behandelnde Arzt konsultiert werden. Für Schwangere gilt,
dass nicht dringlich indizierte Impfungen während der Schwangerschaft
nicht durchgeführt werden sollten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene
mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen sollten frühestens
zwei Wochen nach Genesung geimpft werden - banale Infekte mit
subfebrilen Temperaturen fallen nicht darunter.
Grundsätzlich
handelt es sich um eine gut verträgliche Schutzimpfung. An Nebenwirkungen
können auftreten:
-
innerhalb der ersten 72 Stunden nach Impfung gelegentliche Schmerzen
sowie Rötung und Schwellung im Bereich der Injektionsstelle
- allergische Reaktion bei Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß
Die
Kosten der Grippeschutzimpfung werden für die in den Risikogruppen
enthaltenen Personen in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Zusammengefasst
bleibt festzuhalten, dass:
-
eine Grippeschutzimpfung nur vor ausgewählten Virenstämmen, nicht
gegen die weitverbreiteten Erkältungskrankheiten schützen kann
-
eine Indikation zur Durchführung der Grippeschutzimpfung nur bei
Angehörigen von Risikogruppen besteht
- etwa 60 bis 90 Prozent der Geimpften im Anschluss über einen
ausreichenden Impfschutz verfügen
- von einer Schutzwirkung der Grippeschutzimpfung für ca. drei
bis sechs Monate auszugehen ist
-
die Wertigkeit des grundsätzlich empfohlenen Impfschutzes (minimal
Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis) als deutlich
dringlicher einzustufen ist.
Grundsätzlich
bleibt es bei der bekannten Weisheit: "Ohne Arzt dauert ein grippaler
Infekt eine Woche - mit Arzt 7 Tage".
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