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Grippeschutzimpung

Wer sollte geimpft werden?

Der Herbst ist gekommen und mit ihm eine Vielfalt an Erkältungsviren. Im Falle der lästigen Erkältungs-krankheiten handelt es sich meist um banale grippale Infekte, die schon nach wenigen Tagen abgeklungen sind. Hat man sich aber einen hartnäckigen Grippeerreger eingefangen, kann es bis zur Ausheilung auch schon mal länger dauern.

Noch am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Influenzaepidemien, so die Spanische Grippe, die eine todbringende Schneise in die kontinentale Bevölkerung pflügten. Aber auch heute noch fordern Grippeepidemien viele Opfer, zuletzt im Grippe-Winter 1998/99. Etwa alle 10 bis 30 Jahre zieht ein gewandeltes Grippevirus in epidemischer Form durch die Welt.

In jedem Jahr sind in der Zeit von November bis März Grippeerkrankungen zu erwarten. Daher wird alljährlich die aktuelle Zusammensetzung eines Grippeimpfstoffs durch die Weltgesundheitsorganisation festgelegt. Ihre Informationen bezieht die WHO von Referenzlaboratorien in nahezu allen Ländern der Erde - in Deutschland durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt und das Robert-Koch-Institut in Hannover sowie durch weitere Referenzzentren in Chemnitz, Erlangen, Stuttgart, Hamburg, Magdeburg, Erfurt, Frankfurt und Dresden.

Ob der Impfstoff sicher wirksam sein wird, lässt sich allerdings nicht vorhersagen. Angegeben wird eine Schutzwirkung für ca. drei bis sechs Monate. Zur Erlangung dieser Schutzwirkung muss die Impfung jährlich mit dem jeweils aktuell zusammengesetzten Impfstoff erneuert werden. Impfzeitpunkt ist insbesondere der Zeitraum zwischen September und November. Etwa 60 bis 90 Prozent der Geimpften verfügen eine Woche nach erfolgter Grippeschutzimpfung über einen ausreichenden Impfschutz.

Im Gegensatz zu den allgemein bei Erwachsenen empfohlenen Schutzimpfungen (Impfung mit breiter Anwendung und erheblichem Wert für die Gesundheit der Bevölkerung) gegen Tetanus, Kinderlähmung und Diphterie, gilt für die Grippeschutzimpfung die Empfehlung einer Anwendung bei Personen mit erhöhter Gefährdung bzw. Angehörigen von Risikogruppen. Eine allgemeine Impfempfehlung gilt nur beim Auftreten von Epidemien. Ausgesprochen werden die Empfehlungen von der Ständigen Impfkomission des Bundesgesundheitsamtes (STIKO).

Die Impfempfehlungen gelten für den folgenden Personenkreis:

- Personen älter als 60 Jahre
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit
wie Herz-, Kreislauf-, Leber-, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes), Immunschwäche (z.B. HIV, vorherige Konsultation des behandelnden Arztes erforderlich)
- Personen die im Beruf einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, oder die eine Infektion auf andere übertragen können (medizinisches Personal, Feuerwehr, Polizei).

Als Kontraindikation zur Durchführung der Grippeschutzimpfung gilt eine Allergie gegen Hühnereiweiß, da bei der Impfung ansonsten schwere allergische Reaktionen zu befürchten sind. Im Falle eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung der behandelnde Arzt konsultiert werden. Für Schwangere gilt, dass nicht dringlich indizierte Impfungen während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen sollten frühestens zwei Wochen nach Genesung geimpft werden - banale Infekte mit subfebrilen Temperaturen fallen nicht darunter.

Grundsätzlich handelt es sich um eine gut verträgliche Schutzimpfung. An Nebenwirkungen können auftreten:

- innerhalb der ersten 72 Stunden nach Impfung gelegentliche Schmerzen sowie Rötung und Schwellung im Bereich der Injektionsstelle
- allergische Reaktion bei Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß

Die Kosten der Grippeschutzimpfung werden für die in den Risikogruppen enthaltenen Personen in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass:

- eine Grippeschutzimpfung nur vor ausgewählten Virenstämmen, nicht gegen die weitverbreiteten Erkältungskrankheiten schützen kann
- eine Indikation zur Durchführung der Grippeschutzimpfung nur bei Angehörigen von Risikogruppen besteht
- etwa 60 bis 90 Prozent der Geimpften im Anschluss über einen ausreichenden Impfschutz verfügen
- von einer Schutzwirkung der Grippeschutzimpfung für ca. drei bis sechs Monate auszugehen ist
- die Wertigkeit des grundsätzlich empfohlenen Impfschutzes (minimal Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis) als deutlich dringlicher einzustufen ist.

Grundsätzlich bleibt es bei der bekannten Weisheit: "Ohne Arzt dauert ein grippaler Infekt eine Woche - mit Arzt 7 Tage".

 


[Artikel - Übersicht ]

© cyberdoktor.de 10/2001

 

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