Grüner
Tee
Ein
asiatisches Wundermittel?
Viele
gesundheitsfördernde Eigenschaften werden dem grünen Tee zugeschrieben:
Antibakterielle Substanzen sollen eine Schutzfunktion gegenüber
kariösen Zahnschäden bieten, im Tee enthaltene Gerbstoffe haben
eine darmberuhigende Wirkung, selbst ein Schutz vor Gefäßschäden
wird postuliert - die bekannteste angenommene Wirkung aber ist
eine antikanzerogene: Durch sogenannte antioxidative Wirkstoffe
können, so die bisherigen Erkenntnisse, krebserregende Moleküle
- die Radikale - abgefangen werden.
Schon
300 ml des Getränkes steigern nach einer Studie südkoreanischer
Wissenschaftler deutlich die antioxidativen, das Krebswachstum
hemmenden Eigenschaften des Blutes, ähnlich der Wirkung des Rotweines,
der - in Fässern gelagert - auch darmberuhigende Gerbstoffe enthält.
Zugeschrieben werden die wesentlichen Wirkungen des grünen Tees
den in ihm enthaltenen Polyphenolen. Diese, so wird angenommen,
hemmen die Entstehung von Sauerstoffradikalen und LDL-Cholesterin.
Im Tierversuch konnte eine tumorhemmende Wirkung durch Gabe von
Extrakten des grünen Tees oder von Polyphenolen belegt werden.
Beim
Menschen jedoch ist diese Wirkung noch nicht eindeutig nachgewiesen.
Einen Dämpfer erhielten die Hoffnungen auf eine krebshemmende
Wirkung des grünen Tees durch eine unlängst veröffentlichte japanische
Studie: In dieser konnte eine Beeinflussung des Magenkarzinomrisikos
durch den Konsum von grünem Tee nicht belegt werden. Damit erscheinen
die optimistischen Betrachtungen bisheriger Studien in einem anderen
Licht. Untersuchungen zu einer möglichen krebshemmenden Wirkung
der Inhaltsstoffe des grünen Tees bei anderen Tumorarten stehen
noch aus.
Quellen:
European
Journal of Clinical Nutrition 2000; Vol. 54: S. 527-529
DGE
aktuell - Presseinformationen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung;
25/1999
Y.
und R. Cao, Karolinska Institut, Stockholm; Nature, Vol. 398:
No. 6726 (1999); S. 381
Tsubono
Y, Nishino Y, Komatsu S et al.: Green tea and the risk of gastric
cancer in Japan. N Engl J Med 2001; 344: 632-636.
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