Warnmeldung
Gesundheitsgefahr
durch Germanium
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin warnt vor dem Verzehr von Germanium-132-Kapseln
der österreichischen Firma Ökopharm.
Germanium
ist ein in sehr geringen Konzentrationen vorkommendes natürliches
Metall. Über die Nahrungskette wird vom Menschen täglich eine
Gesamtmenge von etwa 1,5 mg aufgenommen. Gesundheitsschäden verursachende
Mangelerscheinungen sind nicht bekannt. Für bestimmte Germaniumformen
diskutiert wird eine u.a. das Immunsystem anregende Wirkung.
Dem
hingegen können schon über die natürliche Aufnahme hinausgehende
Germaniumdosierungen erhebliche Gesundheitsschäden bis hin zur
Todesfolge verursachen. Unter einer Tagesdosis von 50 mg, wie
vom Hersteller empfohlen, wurden Todesfälle dokumentiert. Nachgewiesen
wurde eine Todesfolge durch Germaniumeinnahme in bisher fünf Fällen.
Die Erkrankungssymptomatik geht mit Appetitlosigkeit, Durchfall,
Übelkeit und Erbrechen, Muskelschmerzen und Missempfindungen einher.
Angeboten werden die Germanium-132-Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel.
Dies bedeutet, dass sie nicht den engen gesetzlichen Bedingungen
der Medikamentenzulassung unterliegen. Es ist nicht auszuschliessen,
dass das genannte Produkt auch in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel
im Lebensmittelhandel erhältlich ist. Jeweils 120 mit einem weißlichen
Pulver gefüllte Gelatinekapseln sind in braunen transparenten
Glasflaschen mit Plastikschraubverschluss enthalten. Der Vertrieb
des von der österreichischen Firma Ökopharm GmbH hergestellten
potentiell gesundheitsgefährdenden Präparates erfolgt durch die
COSMOTERRA Handelsgesellschaft für gesunde Ernährung und Umwelt.
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden nach Aussage
des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (bgvv) bereits vom Bundesministerium für Gesundheit
informiert. Nicht erfasst werden können dagegen durch Direktvertrieb
mit Germanium-132-Kapseln belieferte Personen und Institutionen,
wie z.B. Arztpraxen. Eine Warnmeldung im Deutschen Ärzteblatt
wurde veröffentlicht.
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