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Beta-Carotin: Krankmachende "Gesundheits"-Präparate

Krebsgefahr durch Vitamintabletten?

Beta-Carotin (Vorstufe von Vitamin A = Provitamin A) ist in natürlicher Form in Obst- und Gemüsesorten enthalten. Zugeschrieben werden dieser Substanz gesundheitsfördernde Wirkungen, u.a. eine Schutzfunktion gegenüber Tumor- und Herz-Kreislauferkrankungen. Dies verleitete Nahrungsmittelhersteller Beta-Carotin in isolierter Form Getränken und sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln zuzusetzen um anschließend deren vermeintlich gesundheitsfördernde Wirkung zu propagieren.

Funktionieren dürfte dieses Vorgehen nur noch in eingeschränktem Maße, denn aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen, dass die isolierte Form von Beta-Carotin schon bei einer täglichen Aufnahme geringer Mengen (20 mg), bei Menschen mit Herz- und Kreislauferkrankungen, insbesondere bei Rauchern, Gesundheitsschäden verursachen kann. Im Handel befindliche Nahrungsergänzungsmittel führen - nach den Herstellerempfehlungen eingenommen - zu täglichen Aufnahmedosen von ca. 10 bis 20 mg und mehr. "Gesundheitssäfte" ("A+C+E"-Getränke ) beinhalten beispielsweise 36 mg zugesetztes Beta-Carotin/Liter. Dabei ist der Vitamin-A-Bedarf der Bevölkerung in Deutschland, im Rahmen der "normalen" mehr als ausreichend gedeckt. Zudem wird eine gesundheitsfördernde Wirkung von isoliertem Beta-Carotin kontrovers diskutiert, konnte bei starken Rauchern unter Einnahme von isoliertem Beta-Carotin eine Zunahme der Lungenkrebsrate, ebenso wie eine Steigerung der Todesfallzahl bei vorbestehenden Herz- und Kreislauferkrankungen nachgewiesen werden.

Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschusses (SCF) der Europäischen Union hat auf diese Erkenntnisse reagiert und zur Vorsicht beim Einsatz von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln (verwandt auch als Lebensmittelfarbstoff) geraten. Der bisher empfohlene ADI-Wert (Acceptable Daily Intake = unbedenklicher täglicher Aufnahmewert) von 5 mg/kg Beta-Carotin Körpergewicht wurde von ihm widerrufen. Eine Beta-Carotin-Aufnahme unterhalb von 2 mg/Tag, im Rahmen der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff, sei nach Ansicht des SCF gesundheitlich unbedenklich. Ein neuerlicher Grenzwert wurde nicht festgelegt. Weitere Konsequenzen blieben, bei fehlenden Vorgaben bezüglich einer Mengenbeschränkung - d.h. beliebiger Zusetzbarkeit von Beta-Carotin durch die Lebensmittelhersteller - bisher aus.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat die Hersteller bis zur Bestimmung von Höchstmengen aufgefordert, kein isoliertes Beta-Carotin mehr zu verwenden. Der amerikanische FNB hält fest, dass Beta-Carotin-Lebensmittelzusätze nicht für die allgemeine Bevölkerung geeignet seien. Die Working Group on Diet and Cancer des Department of Health in Großbritannien betrachtet eine Verhinderung von Beta-Carotin-Zumischungen zu Lebensmitteln als notwendiges Erfordernis zur Vermeidung von Krebserkrankungen. Ebenso mahnt sie zur Vorsicht im Umgang mit anderen künstlichen Nahrungsmittelbeimischungen.

Folgen haben auch diese Warnungen in Deutschland bisher nicht gehabt - keine Grenzwerte, keine Warnungen auf den betroffenen Produkten. Einzig steht die Forderung des BgVV auf einen Verzicht der Beta-Carotin-Zumischungen, sollte dies nicht möglich sein, auf eine Obergrenze einer maximalen Tagesdosis von 1 mg zugeführtem isoliertem Beta-Carotin.

 


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