Beta-Carotin:
Krankmachende "Gesundheits"-Präparate
Krebsgefahr
durch Vitamintabletten?
Beta-Carotin
(Vorstufe von Vitamin A = Provitamin A) ist in natürlicher Form
in Obst- und Gemüsesorten enthalten. Zugeschrieben werden dieser
Substanz gesundheitsfördernde Wirkungen, u.a. eine Schutzfunktion
gegenüber Tumor- und Herz-Kreislauferkrankungen. Dies verleitete
Nahrungsmittelhersteller Beta-Carotin in isolierter Form Getränken
und sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln zuzusetzen um anschließend
deren vermeintlich gesundheitsfördernde Wirkung zu propagieren.
Funktionieren
dürfte dieses Vorgehen nur noch in eingeschränktem Maße, denn
aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen, dass die isolierte
Form von Beta-Carotin schon bei einer täglichen Aufnahme geringer
Mengen (20 mg), bei Menschen mit Herz- und Kreislauferkrankungen,
insbesondere bei Rauchern, Gesundheitsschäden verursachen kann.
Im Handel befindliche Nahrungsergänzungsmittel führen - nach den
Herstellerempfehlungen eingenommen - zu täglichen Aufnahmedosen
von ca. 10 bis 20 mg und mehr. "Gesundheitssäfte" ("A+C+E"-Getränke
) beinhalten beispielsweise 36 mg zugesetztes Beta-Carotin/Liter.
Dabei ist der Vitamin-A-Bedarf der Bevölkerung in Deutschland,
im Rahmen der "normalen" mehr als ausreichend gedeckt. Zudem wird
eine gesundheitsfördernde Wirkung von isoliertem Beta-Carotin
kontrovers diskutiert, konnte bei starken Rauchern unter Einnahme
von isoliertem Beta-Carotin eine Zunahme der Lungenkrebsrate,
ebenso wie eine Steigerung der Todesfallzahl bei vorbestehenden
Herz- und Kreislauferkrankungen nachgewiesen werden.
Der
Wissenschaftliche Lebensmittelausschusses (SCF) der Europäischen
Union hat auf diese Erkenntnisse reagiert und zur Vorsicht beim
Einsatz von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln (verwandt
auch als Lebensmittelfarbstoff) geraten. Der bisher empfohlene
ADI-Wert (Acceptable Daily Intake = unbedenklicher täglicher Aufnahmewert)
von 5 mg/kg Beta-Carotin Körpergewicht wurde von ihm widerrufen.
Eine Beta-Carotin-Aufnahme unterhalb von 2 mg/Tag, im Rahmen der
Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff, sei nach Ansicht des SCF
gesundheitlich unbedenklich. Ein neuerlicher Grenzwert wurde nicht
festgelegt. Weitere Konsequenzen blieben, bei fehlenden Vorgaben
bezüglich einer Mengenbeschränkung - d.h. beliebiger Zusetzbarkeit
von Beta-Carotin durch die Lebensmittelhersteller - bisher aus.
Das
Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat die Hersteller
bis zur Bestimmung von Höchstmengen aufgefordert, kein isoliertes
Beta-Carotin mehr zu verwenden. Der amerikanische FNB hält fest,
dass Beta-Carotin-Lebensmittelzusätze nicht für die allgemeine
Bevölkerung geeignet seien. Die Working Group on Diet and Cancer
des Department of Health in Großbritannien betrachtet eine
Verhinderung von Beta-Carotin-Zumischungen zu Lebensmitteln als
notwendiges Erfordernis zur Vermeidung von Krebserkrankungen.
Ebenso mahnt sie zur Vorsicht im Umgang mit anderen künstlichen
Nahrungsmittelbeimischungen.
Folgen
haben auch diese Warnungen in Deutschland bisher nicht gehabt
- keine Grenzwerte, keine Warnungen auf den betroffenen Produkten.
Einzig steht die Forderung des BgVV auf einen Verzicht der Beta-Carotin-Zumischungen,
sollte dies nicht möglich sein, auf eine Obergrenze einer maximalen
Tagesdosis von 1 mg zugeführtem isoliertem Beta-Carotin.
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