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Die wichtigsten Hinweise zum Umgang mit der BSE-Gefahr

BSE: Schwamm im Kopf - den Tod vor Augen?

Was ist BSE?

Was ist Creutzfeld-Jacob?

Wie und von wem wird BSE übertragen?

Das Primat der Ökonomie oder das Versagen der Politik

Aktueller Maßnahmenkatalog

Schnelltest gibt keine Sicherheit

Aktuelle und zukünftige Testverfahren

Warum BSE-Fälle auf kleinen Bauernhöfen?

Die richtige Nahrungsmittelwahl

Fazit

 

Was ist BSE?

BSE steht für Bovine Spongioforme Enzephalopathie, eine bei Rindern (Bovis) das Gehirn (Enzephalon) in eine schwammartige (spongioforme) Substanz umwandelnde Erkrankung. Entstanden ist BSE durch die Verfütterung von Tiermehl gemahlener Kadaver an Scrapie erkrankter Schafe Anfang der 80er Jahre in Großbritannien.
Scrapie wiederum ist eine bei Schafen und Ziegen vorkommende Form einer erregerbedingten Hirndegeneration. Unter Schafen und Ziegen wurde die Erkrankung ebenfalls durch Verfütterung von Tiermehl verbreitet.

Dass mit dieser Form der Ernährung eine tödliche Erkrankung übertragen werden kann, erscheint für den Menschen überraschend. Denn als Überträgersubstanz kommt ein bisher unbekanntes Erregermaterial in Betracht: Bisher enthielt jede als Krankheitserreger identifizierte Substanz die bekannten Erbinformationen DNA oder RNA. Im Laufe der achtziger Jahre wurde bekannt, dass bei der schwammartigen Umwandlung des Gehirns einem falsch gefalteten Eiweiß (Prion) eine ursächliche Bedeutung zukommt.

Der Nobelpreisträger Stanley Prusiner vertrat, ebenso wie der an der Universtität Düsseldorf tätige Prof. Detlev Riesner die anfangs verlachte These, dass die BSE-Erkrankung durch eine Umfaltung von sogenannten Prioneneiweißen verursacht werden. Andere Wissenschaftler wie z. B. Prof. Heino Diringer vom Robert-Koch-Institut in Berlin versuchen weiterhin eine Erregererbsubstanz zu isolieren.

Prusiner nannte die auffälligen Eiweißstruktur „proteinaceous infectious particles“ = Prione. Die vier- sechs Millionstel Millimeter kleinen Krankheitserreger unterscheiden sich kaum von einem natürlicherweise im Gehirn auf der Oberfläche von Nervenzellen vorkommenden Protein = PrP(C). Es besitzt eine ursprünglich korkenzieherartige Faltung. Im Rahmen des Erkrankungsprozess verliert es seine eigentliche Form, es faltet sich um. In einem dominoartigen Effekt folgen dann auch die benachbarten Eiweiße. Tragischerweise sind die umgefalteten Eiweiße (Prionen) nun nicht mehr abbaubar. Sie schädigen als nutzloser Eiweißmüll die Nervenzellen, was wiederum einen lochfraßartigen Hirnabbau zur Folge hat.

Definiert wurde eine Gruppe von Prionen-Krankheiten - zu ihnen gehören neben Scrapie und BSE auch Erkrankungen des Menschen: Zu nennen ist das Gerstmann-Sträussler-Scheinker-Syndrom, die tödliche familiäre Schlaflosigkeit, Kuru und die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.

Was ist Creutzfeld-Jacob?

Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (auch subakute präsenile Polioenzephalopathie, Pseudosklerose, vCJK) gehört zur Gruppe der Prionenerkrankungen. Bei diesen kommt es über einen Untergang von Nervenzellen zu einer Umwandlung des Gehirns in eine schwammartige Restsubstanz. In 5-15 % der Fälle wird die Erkrankung vererbt. Sie kann sporadisch auftreten, oder aber durch Erreger übertragen werden.

Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit ist weltweit verbreitet. Sie beginnt mit Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, einer Abnahme der Merkfähigkeit und einer erhöhten Reizbarkeit. Häufig begleitet werden diese Erscheinungen von Kopfschmerz, Schlaflosigkeit und Schwindelbeschwerden. Es entwickelt sich ein bis zu Demenz fortschreitender cerebraler Abbau, einhergehend mit Lähmungserscheinungen und generalisierten Krampfanfällen. Nach einer komatösen Übergangsphase endet die Erkrankung mit dem Tod. Die Krankheitsdauer variiert zwischen wenigen Wochen und zwei Jahren.

Bei jungen britischen vCJK-Fällen zeigte sich eine vom bekannten Krankheitsbild abweichende Variante. Es imponierten insbesondere psychiatrische Auffälligkeiten im frühen Krankheitsstadium, auch die Analyse der Hirnstrombilder (EEG) zeigte bisher nicht gekannte Varianzen. Noch ist eine große Epidemie beim Menschen ausgeblieben. Insbesondere im BSE-Mutterland Großbritannien aber, ist eine deutliche Zunahme von Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen der neuen Generation zu verzeichnen.

Wie und von wem wird BSE übertragen?

Unter dem Eindruck neuer Forschungsberichte ist mit einem Auftreten der das Gehirn in eine schwammartige Substanz verwandelnde neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auch noch 40 Jahre nach Infektion zu rechnen. Auch ein vermeintlicher genetischer Schutz weiter Bevölkerungsschichten scheint nichts mehr als eine widerlegte Hypothese zu sein. Die bisher angenommenen Übertragungswege erscheinen ungesicherter denn je: nicht nur Hirn, Augen und Rückenmark infizierter Rinder bergen in sich die Erreger, sondern auch Blut, Talg und Gelatine scheinen geeignete Übertragungswege darzustellen. Hohe Erregerkonzentrationen finden sich außerdem in Augen, Mandeln, Thymus, Milz, Darm, Knochenmark, Nerven und Lymphknoten. Im Tierversuch (bei Hamster und Maus) konnte eine Dosis-Wirkung-Beziehung im Hinblick auf die verabreichte Erregermenge festgestellt werden. Ein Gramm infiziertes Rinderhirn im Futter reicht aus, um eine gesunde Kuh an BSE erkranken zu lassen. Die für die Infektion eines Menschen erforderliche infektiöse Dosis und eventuelle Kofaktoren sind nicht bekannt.

Im Hinblick auf die lange Inkubationszeit der Erkrankung, wird davon ausgegangen, dass sich die Prionen nach der Infektion des Organismus zunächst in bestimmten zum sogenannten lymphoretikulären System gehörigen Depots (Milz, Lymphknoten) vermehren und im weiteren Verlauf Nervenbahnen als Reiseroute zum Gehirn benutzen.

Aktuell angenommen wird, dass eine BSE-Übertragung auch auf mit Tiermehl gefütterte Hühner, Schafe, Schweine, Wild und Fische möglich sein könnte. Anders als z.B. bei der Schweinepest, wurde eine Ansteckungsgefahr durch den Kontakt von gesunden mit kranken Tieren bislang verneint. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wird sie allerdings nicht mehr ausgeschlossen: Neuere Experimente ergeben den Anhalt, dass, obwohl selbst gegen den Ausbruch der Erkrankung gefeit, die genannten Tiere den BSE-Erreger auf den Mensch übertragen könnten. Zunehmend berichtet wird von infizierten Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, unter anderem auch Nerze und Affen. Nach Mitteilungen des Robert Koch-Institutes wurden in europäischen Zoos -darunter Tiger und Antilopen eines britischen Tiergartens- bisher bei 24 Tierarten 85 BSE-Erkrankungen festgestellt. Außerdem seien seit 1990 mindestens 90 Erkrankungsfälle bei Hauskatzen bekannt geworden, die meisten in Großbritannien. Dies zeige, dass der BSE-Erreger auf natürlichem Weg über die Nahrungsaufnahme auf eine Vielzahl weiterer Tierarten übertragbar sei.

Eine letzte, bisher unbewiesene, Hypothese ist eine mögliche Übertragbarkeit der Krankheitserreger über den Weidegrund. Dagegen gilt die Übertragbarkeit der Infektion von der Kuh auf das Kalb als sicher. Unlängst betonte der Mikrobiologe und Biochemiker Dr. Steve Dealler, dass auch beim Menschen mit der Möglichkeit einer Übertragbarkeit der Krankheitserreger im Mutterleib gerechnet werden müsse: "In Großbritannien weist das drei Monate alte Baby einer 24-jährigen Patientin, die an der neuen - durch BSE verursachten -Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit erkrankt ist, bereits Zeichen dieser neurologischen Erkrankung auf." Auch eine Gefährdung durch Inhalation von prionenhaltigen Fein- und Feinststäuben (z.B. bei Beschäftigten im Schlachthof) schloss Dealer nicht aus.

Sieben der mittlerweile verstorbenen britischen Creutzfeldt-Jakob-Opfer waren zu Lebzeiten aktiv im Dienste der Menschheit. Als Blutspender wurde Ihr Blut mit dem anderer Spender gemischt, als Blutkonserve aufbereitet und zur weiteren Verwendung freigegeben. Tierversuche deuten darauf hin, dass Bluttransfusionen, entgegen den ursprüngliche Annahmen, nicht ungefährlich sind. So erkrankte ein Schaf durch eine Blutübertragung von BSE-infizierten (nicht erkrankten) Schafen. Bisher ist nicht geklärt, ob eine Separierung der weißen Blutkörperchen vom Spenderblut, das Risiko einer Prionenübertragung ausräumt.

Der BSE-Erreger ist im Gegensatz zu Bakterien, Viren und Pilzen äußerst widerstandsfähig. Nahezu allen Desinfektionsmitteln und auch UV- und Röntgenstrahlen widerstehen die Prionen. "Bei sehr hohem Ausgangstiter", so der Düsseldorfer Professor Riesner, "lässt sogar 600 Grad Celsius trockene Hitze eine geringe Restinfektiösität übrig".

Es existieren in zunehmendem Maße Zweifel, ob die derzeit üblichen Sterilisationsverfahren chirurgischer Operationsinstrumente ausreichen, um infektiöse Prionen ausreichend abzutöten. Bei Mandeloperationen dürfen in Großbritannien dem zur Folge nur noch Einmalinstrumente verwendet werden. In Deutschland werden verschärfte Richtlinien für die Durchführung der Sterilisation von chirurgischen Instrumenten, die mit Risikogewebe -wie Mandeln, Gehirn, Blinddarm, Augen, Lymph- und Nervengewebe, etc., in Berührung kommen, gefordert.

Angesichts der neuen Erkenntnisse werden von Wissenschaftlern zehntausende bis hunderttausende von neuen Creutzfeldt-Jakob-Opfern erwartet. Allein in Großbritannien hat jeder Einwohner statistisch ca. 50 Portionen Fleisch BSE-kranker Rinder verzehrt. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen hinterfragt werden, die Virusgefahr erhält durch die Vermutung möglicher neuer und unkontrollierter Übertragungswege ein bisher ungeahntes Bedrohungspotential. Im Angesicht desselben verfallen die Vertreter europäischer Regierungen, von Verbraucherverbänden, Lobbyistengruppen und anderen Gremien in plötzlichen Aktionismus.

Das Primat der Ökonomie oder das Versagen der Politik

Spätestens mit der Entdeckung deutscher BSE-Fälle wurde auch die deutsche Politik der Unschuld beraubt und der Verdrängungsmechanismus der Verbraucher ausser Kraft gesetzt.

Noch im März 2000 wurde das Einfuhrverbot für britisches Rindfleisch in Deutschland auf Druck der EU aufgehoben. Die gegen Großbritannien gerichteten Schutzmaßnahmen wurden neu geregelt. So darf Britisches Rindfleisch nur dann in Deutschland in Verkehr gebracht werden, wenn es bestimmte Schutzanforderungen erfüllt und gekennzeichnet ist. Rindfleisch, direkt aus Großbritannien und Nordirland, ist durch ein Sechseck und die XEL-Zulassungsnummer des britischen oder nordirischen Betriebes gekennzeichnet. Zerlegtes und verarbeitetes britisches Rindfleisch, das über andere Länder eingeführt wird, muss zusätzlich zur Kennzeichnung des jeweiligen Landes so gekennzeichnet sein, dass die britische Herkunft erkennbar bleibt und damit in Deutschland die Kennzeichnung "Britisches XEL-Rindfleisch" möglich ist.
Britisches Rindfleisch, das in Deutschland zerlegt und verarbeitet wird, ist auf der Ware selbst oder der Verpackung, bei loser, nichtverpackter Ware auch auf dem Preisschild mit der Kennzeichnung "Britisches XEL-Rindfleisch" deutlich sichtbar zu versehen.
Grundsätzlich gilt, dass jegliches britisches Rindfleisch - ob frisch oder verarbeitet zu Erzeugnissen wie z.B. Wurst - kenntlich gemacht werden muss. Dies kann durch ein Schild oder auf dem Preisschild im Laden, in Gaststätten oder Kantinen auf der Speisekarte, im Preisverzeichnis oder in einem Aushang erfolgen. Eine Überwachung der Rindfleischetikettierung obliegt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Trotz dieser Beschlüsse sind die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher nicht nur beschränkt, ihre Gesundheit erscheint weiterhin gefährdet. Denn neben der Tatsache, dass Angaben zum Land der Geburt und Aufzucht eines geschlachteten Tieres erst mit Beginn des Jahres 2002 europaweite Pflicht werden, dass Restaurants und Imbisseinrichtungen ihre Frikadellen und deren Ableger anbieten können, ohne die Herkunft des Fleisches offenbaren zu müssen, hält sich die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten nicht an ihre gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen. Eine Kennzeichnungsregelungen ähnlich der deutschen wurden nur von Belgien, Irland und Luxemburg eingeführt.

Entgegen der seit 1997 geltenden europäischen Gesetzgebung, Futtertiermehle zur Abtötung potentieller BSE-Erreger auf 133 ºC zu erhitzen und 20 Minuten hohem Druck (drei Bar) auszusetzen, fühlten sich mehrere EU-Länder nicht an diese Gesetzesvorgaben gebunden. Auch in Bayern, so musste schon 1997 ein Vertreter des bayrischen Landwirtschaftsministerium eingestehen, sei ein Drittel der Tiermehlmenge nicht ausreichend erhitzt worden. In Versuchen konnte bereits nachgewiesen werden, dass Prione auch höhere Temperaturen als die geforderten 133 °C überstehen. Zu erklären ist dies mit der veränderten Eiweissstruktur. In der Konsequenz bedeutet dies, dass in Deutschland, auch unter der optimistischen Annahme einer exakten Einhaltung der Vorschriften, infiziertes Tiermehl hergestellt und verfüttert wurde. Bei der Herstellung von Fleischknochenmehl seien bis zuletzt komplette Rinderschädel verarbeitet worden. Das Fleischknochenmehl sei dabei nur auf maximal 100 °C, ohne Überdruck, erhitzt worden. Erreger wurden hierbei mit Sicherheit nicht abgetötet. Der Verstoß gegen das seit 1994 geltende Tiermehlverfütterungsverbot an Rinder wurde ausreichend dokumentiert. Und, obwohl Gehirn und Rückenmark in der deutschen Fleischhygiene-Verordnung vom Mai 1997 als untaugliche Inhaltsstoffe von Wurst deklariert wurden, können Sie immer wieder in deutschen Wurstwaren nachgewiesen werden.

Bewiesen wurde, dass der Weg einer lobbyistenunabhängigen Politik nur angesichts der direkten Bedrohung eingeschlagen wird. Nach dem Motto "Retten was zu retten ist", wurden Krisenkomitees gegründet und allerorts Betroffenheitsbekundungen verlautbart. Ein im nationalen Alleingang verhängtes Importverbot britischen und französischen Rindfleischs ist eine, angesichts der von der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten gebrochenen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen, vordergründig logische politische Konsequenz. Bei tieferer Betrachtung allerdings erscheint eine solche Forderung durchaus doppelbödig. Denn noch 1997 wurde von Seite des damaligen Landwirtschaftsministerium, vertreten durch Minister Borchert, erklärt, dass eine Umstellung des deutschen Schlachtverfahrens auf ein Vorgehen mit Beseitigung der möglicherweise erregerhaltigen Materialien (Hirn, Augen, Rückenmark) zu teuer und angesichts der Sicherheit des deutschen Rindfleischs nicht zumutbar sei. Dementsprechend wurde die Einführung eines solchen Verfahrens von deutscher Seite auf EU-Ebene blockiert. Erst unlängst fand eine diesbezügliche Einigung der europäischen Agrarminister statt.

Angefangen hatte es schon 1993 mit dem Ausbleiben einer Reaktion des damaligen Gesundheitsministers Horst Seehofer, angesichts der britischen BSE-Krise. In der Folge ignorierte derselbe Minister schlichtweg die schon 1996 von der Bundesanstalt für Fleischforschung an ihn gerichteten Warnungen. In der Tradition der Blockadepolitik von Ex-Minister Borchert wandte sich die bayrische Gesundheitsministerin Barbara Stamm noch im August 2000 an den unlängst vom Amt zurückgetretenen Landwirtschaftsminister Funke und forderte ihn auf gegen die Brüsseler Verordnung Risikomaterialien aus der Nahrungsmittelkette zu eliminieren "Klage zu erheben". Sie halte, so teilte Frau Stamm mit, diese Verordnung für "eine unzumutbare Beeinträchtigung" der Bauern und Metzger.

Gerade noch wurde das skandalöse gemeinschaftliche Versagen früherer britischer Regierungen und Wissenschaftler in einem offiziellen Untersuchungsbericht gerügt. Festgehalten wurde dort, dass unter der Verantwortlichkeit von Margaret Thatcher und John Major die Bevölkerung während der BSE-Krise "in die Irre geführt" wurde. Vorgehalten wurde den zuständigen Ministern und dem zugehörigen Beamtenapparat eine Vernebelungspolitik betrieben und die durch BSE drohenden Gesundheitsrisiken verharmlost zu haben.

Das Dilemma politischer Rechtfertigungen zu ergreifenden, oder zu verhindernden Maßnahmen symbolisierte, nicht zuletzt nach der öffentlichkeitswirksamen Rindfleischverfütterung des ehemaligen britischen Landwirtschaftministers John Gummer an seine Tochter (1994), u. a. die Aussagen von Manfred Härtel, Präsident des Verbands des Fleisch-Aussenhandels (2000): "Verseuchtes britisches Rindfleisch kann weder auf den deutschen Markt noch in sonst irgendein Land gelangen. Das hat nichts mit der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten zu tun, sondern damit, dass der Export nur unter äusserst restriktiven, akribisch überwachten Bedingungen zugelassen ist." Auch der Präsident des Bauernverbandes Gerd Sonnleitner blieb standhaft. Nach seiner und der von Ex-Landwirtschaftsminister Funke - "Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass deutsches Rindfleisch sicher ist" - geteilten Ansicht bestand keine Gefahr: "Wir haben soviel gutes Rindfleisch, dass kein Verbraucher auf Importe zurückgreifen muss." David Byrne, der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, bemüht gar die Gefährdungen des alltäglichen Lebens: "Englands BSE-Zahlen sind stark rückläufig und England exportiert nur Muskelfleisch, in dem noch nie BSE festgestellt wurde"...."Ein Null-Risiko wird es nie geben, das gilt für alle Lebensmittel - und auch für die anderen Dinge im täglichen Leben."

In Deutschland ursprünglich dokumentierte BSE-Fälle wurden zunächst als eingeschleppt gewertet. Durch den in zunehmenden Umfang erfolgenden Nachweis auch deutscher BSE-Fälle, wurde die immer wieder bemühte Sicherheit des deutschen Rindfleischmarktes und damit auch der Nimbus der Präzision bestehender Kontrollmechanismen zerstört. Ohnehin erweist sich eine lückenlose Kontrolle von Nahrungsmittelprodukten, auch unter dem Eindruck der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, nahezu unmöglich.

Allerdings zeigte sich, beginnt man erst einmal Kontrollmechanismen wie den Prionen-Schnelltest einzusetzen, dass die Kontrolinstanzen rasch fündig werden. Angesichts der rund um Deutschland verteilten, von BSE betroffenen Länder stellte sich bisher unvermeidlich die Frage, ob wir bisher eine Insel der BSE-, oder eher der Ahnungslosen waren oder sein wollten. Nicht zuletzt angesichts vorhandener krimineller Energie zur Verschleierung von BSE-Fällen, dem illegalen Import britischen Rindfleischs (1997 wurden beispielsweise mindestens 600 Tonnen britischen Rindfleischs illegal in den deutschen Handel gebracht) und einer fortgesetzten Mißachtung der Rindfleischkennzeichnungspflicht, ist ein rasches EU-einheitliches Vorgehen, mit Möglichkeit zur Anwendung drastischer Sanktionen gegenüber nicht kooperationsbereiten Institutionen dringlich angezeigt.

Trotz eines desaströsen Katastrofenmanagements erweckt der Rücktritt der Bundesgesundheitsministerin Fischer, im Gegensatz zu dem des Bundeslandwirtschaftsministers Funke, den Eindruck eines -im wahrsten Sinne des Wortes- Bauernopfers. Denn für die Interessen der Agrarindustrie stand die grüne Politikerin ausgewiesenermaßen nicht. In Bayern dagegen wird von Seiten des Ministerpräsidenten gegen die BSE-Politik der EU polemisiert, die regierungsseitig von der mittlerweile ebenfalls zurückgetretenen Gesundheitsministerin Stamm und dem an seinem Amt klebenden Landwirtschaftsminister Miller betriebene Verbraucher- und Bauerntäuschung wird offiziell als vorbildlich beschrieben. Die Polemik von Herrn Stoiber entspricht dabei einer Flucht nach vorn. Denn die katastrofalen Vorgänge im Freistaat wurden im Bericht einer EU-Expertenkommission offiziell gerügt. Neben den geschilderten und weiteren Vorgängen gehört dazu auch der brisante Vorwurf, in Bayern seien sogar verdächtige Rinder nicht immer auf BSE getestet worden.

Auch wenn sich Wähler und Verbraucher aktuell hell entrüsten, bisher waren sie bereit jeden Billigpreis für Lebensmittel, ohne Frage nach dessen Zustandekommen, zu akzeptieren. Aller vorangegangenen Lebensmittelskandale zum Trotz.

Bei im November 2000 erfassten britischen (177.434 BSE-Fälle), französischen (180), portugiesischen (458), irischen (538) schweizerischen (360), belgischen (18), niederländischen (7), zuletzt auch in zunehmenden Ausmaß bei deutschen (fortlaufend steigende Fallzahlen), luxemburgischen (1) und italienischen (2) Rindfleischerzeugnissen sowie angesichts vermuteter neuer Übertragungswege, kann der Verbraucher sich nicht mehr sicher sein, ob Nahrungsmittel zwingend etwas mit dem Begriff "Lebensmittel" gemeinsam haben.

Aber auch ausserhalb Europas droht nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO Gefahr. Denn unter anderem in den Nahen Osten, nach Osteuropa, Nordafrika und einige asiatische Staaten, seien in den achtziger Jahren Tiermehl oder Rinder aus Großbritannien und anderen europäischen Staaten eingeführt worden. Angemahnt wurden von der FAO konkrete Schritte zur Überwachung und Kontrolle von Rindern, Tiermehl und der Fleischindustrie in den genannten Regionen.

Aktueller Maßnahmenkatalog


Wegen Verletzung der Gemeinschaftsregeln wurden von der deutschen Regierung Importverbote gegenüber mehreren EU-Partnern geprüft. Es könne nach Aussage der Ex-Bundesgesundheitsministerin nicht ausgeschlossen werden, dass britisches Rindfleisch z. B. auf dem Umweg über die Niederlande ungekennzeichnet auf den deutschen Markt gelange. Bis zum Jahreswechsel wollte die Bundesregierung "Klarheit" über die Umsetzung des geltenden EU-Rechtes bei der Kennzeichnung haben.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) forderte die europaweite Einführung von BSE-Schnelltests. Diese sollten nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ursrünglich erst ab 2001 eingeführt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sich dagegen für die sofortige Testeinführung ausgesprochen. Die Länder sollten damit nicht bis nächstes Jahr warten, schrieb im Vorjahr ein Staatssekretär an die Länderregierungen.

Von der EU verordnet wurden Schnelltest-Stichproben zum 01.01.2001. Mit Beginn des Monats Juli 2001 müssen BSE-Tests EU-weit durchgeführt werden. Bis zu diesem Termin genügt eine EU-weite Testung auffälliger oder verendeter Tiere. Zusätzlich möchte die EU eine Lebensmittel-Behörde einrichten. Wie aus einem Gesetzentwurf der EU-Kommission hervorgeht soll die vorgesehene Behörde europaweit Gesundheitsrisiken bewerten und frühzeitig vor Gefahren warnen. Frankreich hat, nach Eskalierung der BSE-Fälle und ersten Creutzfeldt-Jakob-Opfern, nach Spanien eine Fütterung mit Tiermehl, ebenso den Verkauf von T-Bone-Steaks verboten und BSE-Schnellteste eingeführt. Diesem Verbot hat sich Deutschland zwischenzeitlich angeschlossen.

Ein europaweites Verbot der Tiermehlverfütterung wurde in Deutschland u.a. von der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Fischer, der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Höhn, unter dem Eindruck in Deutschland nachgewiesener BSE-Fälle letztlich, wenn auch widerwillig, vom ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Funke gefordert und schließlich auch im Rahmen einer schnellen Gesetzgebung durchgesetzt. Von Seiten der EU wurde ein zunächst auf sechs Monate befristetes Tiermehlverfütterungsverbot verhängt.

Trotz der wiederholten Behauptung eine Tiermehlverfütterung sei unter Einhaltung der vorgeschriebenen Herstellungsregularien ein sicheres Verfahren, wurde z. B. von der französischen Regierung eine Tiermehlkontamination bis zu 0,3 Prozent hingenommen. In Deutschland sei nach Angaben des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin bis zum endgültigen Tiermehlfütterungsverbot in Rinderfutter fortgesetzt ein Tiermehlanteil von etwa einem Prozent nachweisbar gewesen. Dieser Tatbestand wurde von den zuständigen Behörden toleriert. Wesentliche Konsequenzen wurden aus dieser Erkenntnis, trotz einer, für die Infektion eines Rindes schon ausreichenden Erregermaterialmenge von 0,1 Gramm, nicht gezogen. So wusste das bayrische Landwirtschaftsministerium seit längerem von Verunreinigungen des Milchviehfutters. Die Hälfte der stichprobenartig untersuchten Futtermittel wiesen Tiermehlrückstände auf. Lediglich gegen einen der Futtermittelhersteller wurde ein Bußgeld verordnet. Der bayrische Bauernverband wurde von der Regierungsseite erst gar nicht informiert.

In der Folge eines möglichen Creutzfeldt-Jakob-Übertragungsrisikos auf dem Blutwege dürfen sich Personen nach mehrmonatigem Großbritannienaufenthalt in der Schweiz und den USA nicht mehr an einer Blutspende beteiligen. Ähnlich verfahren Kanada, Australien und Neuseeland sowie einzelne Blutspendedienste in Deutschland und Österreich.

Mit Verfügung der neuen deutschen Verbraucherschutzministerin Renate Künast wurde die Altersgrenze für BSE-Pflichttests bei Schlachtrindern im Januar 2001 von 30 auf 24 Monate gesenkt.

Schnelltest gibt keine Sicherheit

"Erst wenn ein Tier Krankheitssymptome aufweist, ist ein Test sicher", sagte Irene Lukassowitz, Sprecherin des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). Die zur Verfügung stehenden Prionenschnellteste können BSE-Erreger nicht im Fleisch, sondern nur im Gehirn infizierter Rinder nachweisen. Ein Test am lebenden Rind ist nicht durchführbar. Außerdem ist der Zeitraum zwischen Infizierung und Erkennen der Infektion bislang noch nicht bestimmbar. Das bedeutet: würde kurz nach der BSE-Infektion das betroffene Tier geschlachtet und getestet, wäre nach bisheriger Erkenntniss die Erkrankung nicht festzustellen.

Voraussetzung für einen Prionennachweis ist, dass sich bereits eine ausreichende Menge infektiöser Eiweiße im Gehirn abgelagert hat. Dies ist erst in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium, bei Rindern frühestens nach 20 Monaten, in der Regel erst nach 30 Lebensmonaten der Fall. Zu berücksichtigen ist, dass die Prionen in einem solchen Stadium auch in anderen Körperarealen vorhanden sein müssen, u. a. auch im Blut. Denn die Übertragung der Prione auf die Rinder erfolgt nahezu immer über die Nahrungsaufnahme. Über den Verdauungstrakt müssen sie anschließend in das Gehirn gelangen. Am wahrscheinlichsten gelingt dies über den Blutweg. Was in der Konsequenz auch ein Vorhandensein des Krankheitserregers in gut durchbluteten Organen -z. B. Muskelfleisch- bedeutet.

Nach Aussage von Dr. Bruno Oesch (Prionics AG) könnten mit dem Test BSE-infizierte Schlachttiere sechs Monate vor dem ersten Auftreten von Krankheitssymptome wie geringerer Milchproduktion, Empfindlichkeit für Berührungen, Lärm und Licht oder Bewegungsstörungen, erkannt werden.


Aktuelle und zukünftige Testverfahren

Seit dem 6. Dezember 2000 müssen alle in Deutschland geschlachteten Rinder, mit einem Alter über 30 Monate, auf BSE getestet werden. Unlängst hat die deutsche Verbraucherschutzministerin Renate Künast die Altersgrenze für BSE-Pflichttests bei Schlachtrindern auf 24 Monate gesenkt. Von der Europäischen Union wurden drei BSE-Testverfahren für die praktische Anwendung als geeignet befunden:

Prionics-Test: von der Schweizer Firma Prionics entwickeltes und seit 1999 in der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Dänemark eingesetztes bekanntestes Testverfahren (Westernblot).

Enfer-Test: schneller als der Prionics-Test. Von der britischen Firma Proteus entwickeltes, von der irischen Firma Enfer Scentific hergestelltes BSE-Testsystem. Einsatz in Irland (Enzym-Immunoassay = ELISA).

CEA-Test: Testsystem mit der höchsten Empfindlichkeit. Entwickelt von der französischen Atomenergiebehörde CEA (Sandwich-Immunoassay).

Angesichts der sich zunehmende verdichtenden Hinweise, dass infektiöse Prionen auch im Blut und anderen Körperflüssigkeiten nachweisbar sind, arbeiten Wissenschaftler unter hohem Druck an Testverfahren, die Prionen auch am lebenden Tier und damit auch am Menschen nachweisen können:

Bluttest (Boehringer-Ingelheim)- Nachweis von sog. Infektionsmarkern mittels fluoreszierender Antikörper nachgewiesen (ELISA-Test). Testdauer 20 Minuten. Angestrebte Einsatzfähigkeit im Spätsommer 2001.

Bluttest (Mary-Jo Schmerr/USA)- Nachweis von Prionen bei Schafen und Rocky Mountain Wapitis, möglicherweise auch bei BSE und vCJD einsetzbar.

Liquortest (Max-Planck-Institut/Universität Göttingen)- Prionennachweis in Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit von Creutzfeld-Jakob-Patienten (mittels fluoreszierender Anikörpern markierte Prionen werden durch Laserstrahlung identifiziert).

Plasminogen-Test (Universität Zürich)- z.Z. noch Prionennachweis in Gehirnsubstanz, geplant als Bluttest. (Prionenidentifizierung durch Nachweis eines körpereigenen, für die Blutgerinnung notwendigen, sich an Prionen bindenden Körpereiweiss = Plasminogen).


Warum BSE-Fälle auf kleinen Bauernhöfen?

Der Nachweis bisheriger deutscher BSE-Fälle erfolgte ausschließlich in kleinen und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben. Dies spricht nicht für die Güte industrieller Mastbetriebe. Als mögliche Ursachen kommen zunächst zwei Tatbestände in Frage: Kleinere Landwirtschaftsbetriebe beziehen ihre Futtermittel meist von mittelständischen Kraftfutterproduzenten. Diese produzieren wechselweise Kraftfutter und Tiermehle über eine Produktionsanlage. Besondere Reinigungsmechanismen sind nicht vorgesehen. Tiermehlrückstände können sich bröckchenweise lösen und in einzelne Futtersäcke gelangen, was zu Erregerspitzendosierungen in den Futterportionen führen kann. Großbetriebe lagern dagegen ihre Futtermittel in eigenen Silos. In diesen wird das Futter mehrfach durchgerüttelt, was wiederum eine gleichmäßige und damit niedrige Dosierung möglicher erregerhaltiger Bestandteile gewährleistet.

Zum Zweiten werden in industrialisierten Mastbetrieben die Rinder oft vor Erreichen eines Lebensalters von 30 Monaten und damit außerhalb der Nachweisgrenze aktuell zur Verfügung stehender BSE-Tests geschlachtet. In kleineren Betrieben finden sich häufiger ältere Rinder.

Die richtige Lebensmittelwahl

Fleisch- und Wurstprodukte

In Deutschland aus ökologischer Erzeugung stammende Fleischprodukte galten bisher als unbedenklich. Zu empfehlen ist eine Wahl von Produkten ohne Rindfleischgehalt, bzw. Rindfleisch aus einwandfrei nachvollziehbarer ökologischer Herkunft, möglichst aus einem persönlich bekannten Landwirtschaftsbetrieb. Ökohöfe und deren Produkte vertreibende Handelsbetriebe bieten oftmals Besichtigungen des Zuchtbetriebes an. Ansonsten gilt der Rat ebenfalls den Konsum von Schaf-, auch Schweinefleisch, Wild und Zuchtfisch und deren Endprodukte, bei Zweifeln an deren hochwertiger und einwandfreier Herkunft grundsätzlich zu meiden.

Bisher konnte eine Infektion von Geflügel und Fische mit BSE-Erregern über die Nahrung nicht nachgewiesen werden. Allerdings könnten, nach Aussage von Experten des Robert-Koch-Institutes, beim Übergang der Erreger von einer Tierart auf die andere unbemerkte Infektionsverläufe auftreten. Dass in einer Spezies bisher keine BSE-Erkrankung beobachtet wurde, sei allein noch kein Grund zur Entwarnung.

Schweinefleisch gilt derzeit als unbedenklich, da bei Verfütterung von infiziertem Tierfutter auch nach siebenjähriger Beobachtungszeit keine Erkrankung aufgetreten ist. Verkauft wird in der Regel das Fleisch etwa vier Monate alter Tiere. Werden Schweinen in experimentellen Verfahren BSE-Erreger direkt in das Gehirn, oder in die Bauchhöhle appliziert, erkranken auch sie.

Rindfleisch kann in nahezu allen Wurstprodukten, selbst in Geflügelpastete enthalten sein. Es findet sich außerdem in vielen Fertiggerichten, beispielsweise in Tortellini, Ravioli oder Maultaschen. Dagegen soll sich kein Rindfleisch in Frankfurter Würstchen, Schinkenwürstchen, Schinkenmettwurst und Schinken befinden. Sollten Nahrungsmittelprodukte Rindfleisch enthalten, muss dies in der Zutatenliste gekennzeichnet sein. Auch Zutaten wie Bluteiweiß und Darm (Synonyme: Haut/Hülle) können vom Rind stammen. Dementsprechend sind Deklarationen wie "ohne Rind" und "garantiert ohne Rindfleisch" wertlos, denn Bluteiweiße müssen nicht als Fleisch ausgewiesen werden. Einzig eine Deklaration der Abwesenheit von Rindfleischbestandteilen garantiert im rechtsverbindlichen Sinne eine absolute Reinheit des Produktes in Bezug auf Rindfleischanteile. Angesichts des Nachweises falsch deklarierter Fleisch- und Wurstprodukte ist aber auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht immer hilfreich. Denn obwohl Gehirn und Rückenmark in der deutschen Fleischhygiene-Verordnung vom Mai 1997 als untaugliche Inhaltsstoffe von Wurst deklariert werden, können Sie immer wieder in Wurstwaren nachgewiesen werden.


Milch und Milchprodukte

Quark, Käse und Butter sind mit Ausnahme von Gelatine enthaltenden Produkten wie Joghurt und Pudding nach heutigem Wissensstand unbedenklich genießbar. Versuche zur Übertragung von BSE-Erregern durch Milch verliefen negativ. Zur Sicherheit darf allerdings EU-weit Milch von BSE-kranken Kühen weder für die menschliche noch für die tierische Ernährung verwendet werden.


Gelatine

Für gelatinehaltige Produkte kann ein Infektionsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Gelatine aus Großbritannien darf nicht exportiert werden. In Deutschland verarbeitete Gelatine stammt zum größten Teil (90%) aus Schweineschwarten. Gelatine findet sich als Bindemittel unter anderem in Süsswaren, Getränken, Gewürzen, Fleischextrakten, Gebäck, Feinkostsalaten, Fisch- und Wurstwaren, evtl. auch Milchprodukten (z. B. Joghurt und Pudding - Zutatenliste lesen).

In Deutschland erhältliche, aus Rinderextrakt gefertigte Brühwürfel werden nach Herstellerangaben ausschließlich unter Verwendung, als BSE-frei geltenden südamerikanischen Rindfleischs hergestellt. Boullionprodukte und Fleischextrakte können problemlos gegen Gemüseboullion und Hefeextrakt ausgetauscht werden. Gelatine kann durch Geliermittel auf pflanzlicher Basis (in Naturkostgeschäften erhältlich), wie z.B. Agar-Agar, Johannisbrotmehl, Apfelpektin, Xantan und Guakernmehl ersetzt werden. Mittlerweile gibt es viele Joghurt-, ebenso wie Weingummi- und Lakritzprodukte ohne Gelatine.


Fette

Nach Annahme des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin wurden BSE-Risikomaterialen wie Gehirn und Rückenmark trotz Verbotes in der Speisefett-Produktion verwandt. Daher wurden die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern aufgefordert, zu prüfen, ob bis Ende September 2000 in dortigen Fettschmelzen Gehirn und Rückenmark zur Fettherstellung verwendet wurden.

Ekkehard Weise, Lebensmittelhygieniker am Bundesinstitut erläuterte: "Wenn alles legal zugegangen ist, hätte kein Rückenmark mehr in den Fettschmelzen ankommen dürfen". Sollten Risikomaterialien verwendet worden sein, kann ein Prionen-Infektionsrisiko bei Genuss von Speisefetten nicht ausgeschlossen werden, da die Fettschmelzen die Materialien nur auf 80 bis 100 Grad erhitzen und damit die Prionen überleben. Möglicherweise belastete Fette seien in der Lebensmittel-industrie unter anderem in Back-Glasuren, Weihnachtsstollen und Margarine eingesetzt worden.


Fertiggerichte

Bei Tiefkühl-, Mikrowellengerichten und Konservenkost müssen etwaige Rindfleischbestandteile in der Zutatenliste deklariert werden. Eine Herkunftsangabe dagegen muss nicht erfolgen. Vorkommen können Rindfleischanteile u. a. in Suppen, Würstchen, Pasteten, Fertigsoßen, Hackfleisch, Tortellini, Ravioli und Maultaschen. Es gelten die unter dem Punkt "Fleisch- und Wurstprodukte" getroffenen Aussagen: Auch Zutaten wie Bluteiweiß und Darm (Synonyme: Haut/Hülle) können vom Rind stammen. Dementsprechend sind Deklarationen wie "ohne Rind" oder "garantiert ohne Rindfleisch" sinn- und wertlos, denn Bluteiweiße müssen nicht als Fleisch ausgewiesen werden. Einzig eine Deklaration der Abwesenheit von Rindfleischbestandteilen garantiert im rechtsverbindlichen Sinne eine absolute Reinheit des Produktes in Bezug auf Rindfleischanteile. Angesichts des Nachweises falsch deklarierter Fleisch- und Wurstprodukte ist aber auch ein Blick auf die Zutatenliste nicht immer hilfreich.


Säuglingsnahrung

Bestimmte deutsche Hersteller von Säuglingsnahrung erklären schon seit längerer Zeit nur deutsches Rindfleisch zu verwenden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Verwendung von Rindfleisch ausschließlich aus ökologischer Zucht ausgewiesen. Anzuraten ist ein gründliches Studium der Zutatenliste unter den o.a. Kriterien. Auf Produkte mit unzureichenden Angaben sollte grundsätzlich verzichtet werden.


Nahrungsergänzungsmittel

Bei insbesondere von Kraftsportlern gern genutzten eiweisshaltigen "Aufbau"-Präparaten, ist, nicht zuletzt bei einer oftmals nicht ausreichenden Inhaltsdeklaration, eine Verwendung von möglicherweise kontaminierten Schlachtabfällen (inklusive Rinderhirn) nicht ausgeschlossen.


Medikamente

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft halten eine Übertragbarkeit der BSE-Erkrankung durch Medikamentenanwendung mit hoher Wahrscheinlichkeit für ausgeschlossen. Die deutschen Arzneimittel seien aufgrund bereits 1994 eingeleiteter Maßnahmen "grundsätzlich sicher", so das BfArM. Auch die WHO stufe die Medikamenten-Gelatine als sicher ein. "Sicher" soll bedeuten, dass ein Infektionsrisiko durch die Anwendung von Arzneimitteln nicht größer sein darf, als ein natürliches Risiko, an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu erkranken. Zu pharmazeutischen Produkten verarbeitete Gelatine stamme aus mark- und fettfreien Knochen von Tieren, aus als BSE-frei geltenden Ländern, wie den USA, Australien und Neuseeland. Während des Herstellungsprozesses werde Gelatine zehn bis vierzehn Tage mit Natronlauge behandelt. Eine BSE-Übertragung durch Blut- und/oder Plasmatransfusionen sei nicht sicher nachgewiesen, sie ist allerdings auch nicht ausgeschlossen.

Hormone wie Glukagon, selten noch Insulin, werden, unter engen Auflagen der Arzneimittelgesetzgebung, aus Rindern oder Schweinen gewonnen.

Impfstoffe werden zum Teil aus, auf Nährböden aus Kälberserum gezüchteten Zellkulturen hergestellt.

Medikamente wie Thrombin werden aus Rinderblut, Aprotinin aus Rinderlungen gewonnen.

Kälberseren müssen für eine deutsche Impfstoffzulassung aus den USA, Neuseeland oder Australien importiert worden sein.

Ohnehin medizinisch unnütze Frischzellenkuren enthalten Thymus- oder Milzgewebe von Tierfeten.

Aus Tierdärmen gewonnenes chirurgisches Nahtmaterial -"Catgut"- wird in Deutschland vom Markt genommen, da die BfArM eine Verwendung von BSE-Risikomaterial in Catgut nicht ausschließen kann. Gesichert dagegen ist eine Übertragbarkeit von Prionen durch Transplantation von menschlichen Hirnhäuten und durch Injektion von Hormonen der Hirnanhangsdrüse, von an der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit verstorbenen Patienten.

Tierversuche deuten darauf hin, dass Bluttransfusionen, entgegen den ursprüngliche Annahmen, nicht ungefährlich sind. So erkrankte ein Schaf durch eine Blutübertragung von BSE-infizierten (nicht erkrankten) Schafen. Bisher ist nicht geklärt, ob eine Separierung der weißen Blutkörperchen vom Spenderblut, das Risiko einer Prionenübertragung ausräumt.

Eine Verwendung von Materialien zur Herstellung von Arzneimitteln, die mit hoher Wahrscheinlichkeit den BSE-Erreger übertragen können, wird, ebenso wie ein Import von Arzneimitteln, bei deren Produktion solche Materialien verwendet wurden, untersagt.

Kontrollen der US-Behörde FDA zeigten, dass Rinderprodukte aus BSE-Risikoländern in den USA für menschliche Impfstoffe verwendet wurden. Trotz bestehender Verbote, so berichtet CNN hätten fünf Pharmakonzerne, darunter der deutsch-französische Aventis-Konzern, der britische Hersteller GlaxoSmithKline und die US-Firma North American Vaccine, entsprechende Materialien zur Medikamenten-herstellung, möglicherweise auch für Impfseren gegen Diphterie und Grippe, verwandt. Rinderzellen sind allerdings im Impfstoff nicht vorhanden.

Die FDA schätzt das Risiko einer Erkrankung an der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankeit bei einer pro 40 Millionen Impfstoff-Dosen. "Von Impfstoffen geht nach heutigem Erkenntnisstand keine BSE-Gefahr aus, das Risiko einer Übertragung von BSE durch Impfstoffe ist höchst hypothetisch", so der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen, Johannes Löwer.


Kosmetika

Für Kosmetika, wie möglicherweise Kälberplacenta oder Rinderkollagen enthaltende Anti-Falten-Cremes, gilt, auch wenn eine Infektion über die Haut aktuell unwahrscheinlich erscheint, diese besser nicht anzuwenden oder auf pflanzliche Alternativen umzusteigen. Denn bei der Herstellung von Kosmetika können Rohstoffe aus Rinderbestandteilen verwendet werden. So wird Rindertalg als Fettgrundlage von Cremes verwendet. Ebenso findet sich Placentagewebe sowie aus Häuten, Sehnen oder Knochen gewonnenes Kollagen oder Elastin als Cremebestandteil.

Die Herstellung von Kosmetikprodukten ist innerhalb Europas geregelt durch die EU-Kosmetik-Richtlinie. In ihr wird u. a. ein Verbot der Verwendung von Risikomaterialien ausgesprochen und, ähnlich der Tiermehlverordnung, bei der Verwendung von Talg und bestimmten Fettsäuren ein bestimmter Verarbeitungsprozess (hohe Temperaturen, hoher Druck), mit dem Ziel eventuell vorhandene Erreger abzutöten, zugrundegelegt. Eine Verwendung von Produkten mit Rohstoffanteilen aus Großbritannien und / oder der Schweiz ist in Deutschland seit 1996 verboten.


Nahrungszubereitung

Zubereitungsmethoden wie Kochen, Braten, Grillen und Backen können die Krankheitserreger nicht abtöten. Auch Tiefkühlen ist diesbezüglich wirkungslos. Eine zuverlässige Erregerinaktivierung wird nur unter Anwendung hoher Temperaturen (133 Grad über 20 Minuten) unter gleichzeitigem hohen Druck (3 bar) angenommen.In Deutschland aus ökologischer Erzeugung stammende Fleischprodukte gelten noch als unbedenklich. Zu empfehlen ist eine Wahl von Produkten ohne Rindfleischgehalt, bzw. Rindfleisch aus einwandfrei nachvollziehbarer ökologischer Herkunft, möglichst aus einem persönlich bekannten Landwirtschaftsbetrieb. Ökohöfe und deren Produkte vertreibende Handelsbetriebe bieten oftmals Besichtigungen des Zuchtbetriebes an. Ansonsten gilt der Rat auch den Konsum von Hühner-, Schaf- und Schweinefleisch, Wild und Zuchtfisch und deren Endprodukte, bei Zweifeln an deren hochwertiger und einwandfreier Herkunft grundsätzlich zu meiden.

Fazit

Unter dem Eindruck der jüngsten BSE-Entwicklung hilft eine bewußte Lebensmittelauswahl Leben zu erhalten. Hysterie ist nicht von Nöten. Denn angesichts mindestens 750000 in die Nahrungskette gelangter BSE-Rinder gilt - "wer´s hat der hat´s". Ob und wann eine Erkrankung ausbricht ist nicht geklärt. Die nächsten 40 Jahre bleiben spannend.

Kuru, übersetzt "der lachende Tod", ist eine der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit ähnliche, ebenfalls zu einer schwammartigen Hirnzerstörung führende Erkrankung eines Kannibalenvolkes in Neuguinea. Auch Kuru wird übertragen durch Hirn- und Rückenmark der verspeisten Opfer. Erst mit Einstellung der Menschenfresserei 1957 gelang es den lachenden Tod zu vertreiben. Nun eine große Aufgabe für die EU-Politik.

Literatur & Links:

Houston F, Foster JD, Chong A, Hunter N, Bostock CJ, Transmission of BSE by blood transfusion in sheep, Lancet 2000 Sep 16;356(9234):999-1000

cyberdoktor BSE-Frageforum

Meyer, Rüdiger Prionen-Forschung und -Diagnostik: Vom BSE-Schnelltest bis zum Nachweis von Prionen im Blut Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 49 vom 08.12.00, Seite A-3314

Rinderseuche BSE: Obligatorische Schnelltests Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 45 vom 10.11.00, Seite A-2968

Rindfleisch-Etikettierung: Bundesbehörde kontrolliert Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 40 vom 06.10.00, Seite A-2572

BSE Info des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Presseinformationen des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin

taz Nr. 6293 vom 10.11.2000, Seite 2

taz Nr. 6293 vom 10.11.2000, Seite 9

taz Nr. 6291 vom 8.11.2000, Seite 2

Ansteckung durch Spenderblut? Der Spiegel Nr. 45, 06.11.2000, Seite 316 - 319

Seuche aus dem Trog, Der Spiegel Nr. 47, 20.11.2000, Seite 288 - 302

Das hätten wir nie gedacht, Der Spiegel Nr. 52, 25.12.2000, Seite 182 - 183

Einfuhrverbot für britisches Rindfleisch aufgehoben Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 12 vom 24.03.00, Seite A-744

Richter, Dr. med. Eva A.: BSE: Löchrige Strukturen - nicht nur im Gehirn Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 1-2 vom 08.01.01, Seite A-19

Die Woche vom 17.11.2000, Seite 4

Sicherer durch BSE-Schnelltest? Der Metzgermeister, Ausgabe Nr. 17/2000

http://www.aerzteblatt.de

pressetext.austria

http://europe.cnn.com

http://www.fda.gov

BSE/CJK/vCJK: Zum Stand des Wissens aus epidemiologischer Sicht, Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Institutes, Ausgabe 04/2001


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