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Acrylamid in Lebensmitteln

Acrylamid gilt als eine für den Menschen wahrscheinlich krebsauslösende Substanz. Dabei kommt es in erheblich höheren Dosen als alle anderen bisher in Lebensmitteln gefundenen krebserregenden Stoffe vor. Dies gilt insbesondere für hocherhitzt zubereitete, kohlenhydratreiche Lebensmittel wie Kartoffelprodukte (Chips, Pommes frites), geröstete Cerealien, Brot (insbesondere Knäckebrot und Toast) und z.B. feine Backwaren (Kekse).

Aber auch über andere Wege kommt der Mensch mit Acrylamid in Kontakt, so z.B. über

- Verpackungsmaterialien aus Polyacrylamid,

- Kosmetika, die bis zu 2 % Polyacrylamid enthalten können,

- Papier- und Pappe, mit Polyacrylamid-haltigem Bindemittel,

- Polyacrylamid-haltige Farben,

- mit Polyacrylamid aufbereitetes Trinkwasser.

Am Arbeitsplatz können Acrylamidbelastungen in Bereichen der Kunststoffherstellung und der Verwendung von Acrylamid-haltigen Dichtstoffen auftreten.

In der mittleren Altersgruppe der deutschen Bevölkerung (um 55 Jahre) tragen Kartoffelprodukte zu 50 %, Backwaren und Brot zu etwa 20% zu einer Acrylamid-Exposition bei. Acrylamid ist gut wasserlöslich, wird vom Körper gut aufgenommen und darin schnell und gleichmäßig verteilt. Es wird davon ausgegangen, dass es auch in Muttermilch und Embryo übertreten kann. Die Gremien der WHO und andere internationale Gremien haben Acrylamid als erbgutschädigende und wahrscheinlich für den Menschen karzinogene Substanz eingestuft, für die das tatsächliche zusätzliche Krebsrisiko der Bevölkerung durch die Aufnahme von Acrylamid über Lebensmittel aktuell nicht abzuschätzen ist. "Es ist wichtig, die Verbraucher über den problematischen Befund zu informieren, wenn es auch zurzeit keine andere Empfehlung geben kann, als ihm die Entscheidung selbst zu überlassen. Die Größe des Risikos kann derzeit niemand einschätzen", erklärt Professor Werner Grunow, Mitglied des wissenschaftlichen Lebensmittel-Ausschusses der EU.

Dass Acrylamid auch in Nahrungsmitteln enthalten ist, wurde den Verbrauchern erstmals im April des Jahres bekannt - Schwedische Wissenschaftler veröffentlichten Forschungsergebnisse, nach denen Acrylamid in stärkehaltigen Lebensmitteln entsteht, die frittiert, gebraten oder gebacken wurden. Nach eigenen Aussagen hätten auch Bund und Länder erst zu diesem Zeitpunkt von der Problematik erfahren, allerdings wissen deutsche Wissenschaftler schon seit Jahren von einer Acrylamid-Belastung hocherhitzter Lebensmittel. Schon vor etwa zwei Jahren hatten schwedische Wissenschaftler in einer internationalen Fachzeitschrift einen Artikel zum Thema "Acrylamid: ein Krebserreger, der beim Kochen entsteht?" veröffentlicht. Das Gift wurde zwar nicht in gekochten, dafür aber in sehr hoch erhitzten Lebensmitteln nachgewiesen. Die Wissenschaftler gingen davon aus, dass das Erhitzen von Lebensmitteln für die beim Menschen nachgewiesenen Acrylamidkonzentrationen ursächlich sei und "dass diese Konzentrationen mit einem erheblichen Krebsrisiko verbunden sind." "Das ist veröffentlicht worden in angesehenen, vielgelesenen Zeitschriften, die den Behörden, Verwaltungen aber auch den Instituten bekannt sind", so der Toxikologe Dr. Hermann Kruse von der Universität Kiel: "Man hätte im Grunde genommen schon viel früher hierüber Bescheid wissen können. Und es ist unverantwortlich, dass man den Verbraucher diesen hohen Acrylamid-Belastungen ausgesetzt hat, zumal es Technologien gibt, um die Acrylamid-Belastung drastisch zu reduzieren."

In diesem Zusammenhang klagt der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure sei Jahren über nicht ausreichendes Personal und mangelnde Ausstattung. Dr. Hedda von Wedel, ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes, verwies im Vorjahr auf Schwachstellen beim Verbraucherschutz. In einem Gutachten zur "Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes" schreibt sie: "Die Kontrolldichte ist in allen Kernbereichen (Lebens-, Futter- und Tierarzneimittel) so zu erhöhen, dass die Kontrollen präventiv, also vorbeugend wirken." Im Vergleich zu anderen krebserregenden Substanzen in Lebensmitteln, für die, wie im Fall der Schimmelpilzgifte, bereits gesetzliche Regelungen getroffen wurden, besteht beim Acrylamid in Lebensmitteln dringender Handlungsbedarf zur Minimierung. Nach Auffassung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) ist es dringend erforderlich, die gesundheitlich bedenkliche Acrylamid-Aufnahme über Lebensmittel zu senken. Als erster Schritt wird gefordert umgehend einen "Aktionswert" von 1000 Mikrogramm Acrylamid pro Kilogramm Lebensmittel (entsprechend 1 mg/kg) festzulegen. "Wir empfehlen durchaus, beim Konsum bestimmter stärkehaltiger Produkte zurückhaltender zu sein und diese schon gar nicht als Hauptnahrungsmittel zu verzehren", so BgVV-Sprecher Jürgen Kundke. Das gelte vor allem für Pommes frites und Kartoffelchips.

Literatur:

http://www.bgvv.de

http://www.wdr.de

http://www.oekotest.de

 


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© cyberdoktor.de11/2002

 

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