Hallo,
"Reha... muss ich Urlaub nehmen "für eine medizinische Rehabilitation muss man keinen Urlaub nehmen, das sogenannte Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) sagt klipp und klar: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden (
§ 10 BUrlG Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
).
"und mich von krankenstand abmelden"Sie erhalten vom Reha-Leistungsträger eine Bescheinigung der Reha-Bewilligung zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber, das ersetzt dann die Krankschreibung. Die entsprechenden Entgelte werden weiter gezahlt.
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