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Arbeits- und Umweltmedizin

Freie Arztwahl bei G25 Untersuchung?

von Daniel 1986 , 24.06.15 12:20
Guten Tag

Mein Arbeitgeber hat eine G25 Untersuchung angeordnet und hierzu habe ich zwei Fragen. Zum einen verlangt der Betriebsarzt hierfür die Vorlage der Versichertenkarte. Der Grund hierfür ist mir nicht klar, denn die Kosten trägt der AG und nicht meine Kasse. Und zum anderen möchte ich gerne wissen, ob ich das Recht auf freie Arztwahl habe. Der Betriebsarzt hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Arbeitsplätze als unbedenklich eingestuft, obwohl aus Datenblätter eindeutig das gegenteilige hervor ging. Oder es werden evt. notwendige Messungen nicht durchgeführt, sondern subjektiv beurteilt. Daher gehe ich davon aus, dass eben jener Arzt ausschließlich im Sinne des AG handelt und Einsparungen dem Gesundheitsschutz vor zieht. Ich habe daher auch große Bedenken, was die Schweigepflicht des Arztes anbelangt und möchte aus diesem Grunde die Untersuchung bei einem anderen Arzt durchführen lassen aber die Kosten hierfür nicht tragen müssen.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel

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Re: Freie Arztwahl bei G25 Untersuchung?

von Cyberdoktor , 25.06.15 18:19
Lieber Daniel,

"Arbeitgeber hat eine G25 Untersuchung angeordnet...verlangt der Betriebsarzt hierfür die Vorlage der Versichertenkarte."
uns ist schleierhaft, was das soll, der Zugriff auf die Karte ist zu anderen Zwecken als der Versorgung der Versicherten bzw. Abrechnung der bei der Versorgung erbrachten Leistungen nicht erlaubt. Fragen Sie den Arzt, was er damit will, bzw. welche Grundlage für diese Forderung besteht.

"ob ich das Recht auf freie Arztwahl habe. Der Betriebsarzt hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Arbeitsplätze als unbedenklich eingestuft, obwohl aus Datenblätter eindeutig das gegenteilige hervor ging."
Wenn es sich keine Einschränkungen im Vertrag bzw. Tarifvertrag gibt, muss bei einer Pflichtuntersuchung (z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen oder in Bereichen mit Infektionsgefahr) nicht automatisch jeder vom Arbeitgeber vorgeschlagene Arzt akzeptiert werden. Der Arbeitnehmer kann je nach Einzelfall, z.B. wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, auch einen anderen Arbeitsmediziner aufsuchen (auf eigene Kosten). Siehe auch unser Themenblock Arbeitsmedizinische Untersuchung freie Arztwahl? . Es gibt allerdings ein Urteil, dass diese Arztwahl bei der G 26 Atemschutzgeräte-Untersuchung einschränkte ( 2 A 11256/12.OVG (OVG Koblenz ) ), Sie sollten daher einfach beim Arbeitgeber nachfragen, ob er einen anderen Arzt akzeptiert, wenn er das verneint, lassen Sie die Sache durch einen Anwalt prüfen. Übrigens können Sie gegen Einschätzungen des Betriebsarztes stets Widerspruch einlegen und juristisch vorgehen.

"Bedenken, was die Schweigepflicht des Arztes anbelangt und möchte aus diesem Grunde die Untersuchung bei einem anderen Arzt durchführen lassen"
das sind plausible Gründe.

"aber die Kosten hierfür nicht tragen müssen."
die Kosten liegen dann aber normalerweise bei Ihnen. Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).

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