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Arbeits- und Umweltmedizin

Antragsformular private Krankenversicherung was angegeben

von Unbekannt , 09.06.15 16:45
Hallo
Ich würde gerne einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen. Bei einer Frage im Antragsformular sollen alle Krankheiten, Unfallfolgen, körperlichen oder geistigen Schäden bzw. Anomalien angegeben werden, die nicht bereits in den Fragen zur ambulanten und stationären Behandlung der letzten Jahre auftauchen. Ich habe 2011 wegen einer privaten Krise kurzzeitig psychotherapeutische Hilfe (ca. 5 Sitzungen) in Anspruch genommen. Es wurde eine Anpassungsstörung sowie eine leichte depressive Episode diagnostiziert. Meine Frage lautet: Ist diese depressive Episode mit einer psychischen Störung gleichzusetzen und muss angegeben werden? Oder muss ich sie nicht erwähnen, da einmalig, nur kurzzeitig und ohne weitere Folgen geblieben. Ich habe auch keine Medikamente verordnet bekommen. Der Begriff Episode legt für mich als Laie nahe, dass es sich dabei um eine zeitlich befristete Störung handelte und somit nicht als chronisch gilt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Re: Antragsformular private Krankenversicherung was angegeben

von Cyberdoktor , 10.06.15 11:19
Hallo,

"wegen einer privaten Krise kurzzeitig psychotherapeutische Hilfe (ca. 5 Sitzungen) in Anspruch genommen...Anpassungsstörung sowie eine leichte depressive Episode"
privat bezahlt oder über eine Versicherung abgerechnet, wurde krankgeschrieben?

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Ihr Cyberdoktor-Team

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Re: Antragsformular private Krankenversicherung was angegeben

von Unbekannt , 10.06.15 13:15
Danke für die schnelle Antwort. Krankgeschrieben nein, über die GKV abgerechnet. Es handelte sich aber lediglich um diese sog. Probatorischen Sitzungen, es wurde keine echte Therapie beantragt. Ich wollte mir nur ein bisschen Hilfestellung in dieser Phase holen.
Wie lange werden solche Diagnosen von den Kassen in der Regel gespeichert?

Danke

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Re: Antragsformular private Krankenversicherung was angegeben

von Cyberdoktor , 10.06.15 17:27
Hallo,

"Krankgeschrieben nein, über die GKV abgerechnet... Wie lange werden solche Diagnosen von den Kassen in der Regel gespeichert?"
bei einer über die Kassen abgerechneten Therapie kann man sich in der Regel weitere Gedankenspiele, ob das angegeben werden soll, schenken. Behandlungsdaten werden beim medizinischen Dienst der Kassen bis zu 10 Jahre, beim Arzt mindestens 10 Jahre gespeichert, die Kassen können auch bei den Ärzten Auskünfte einholen.

Es gibt zum Thema Nicht-Angabe von depressiven Episoden und Anpassungsstörungen auch schon Urteile, in der Regel zu Ungunsten der Versicherten, siehe z.B. Landgericht Dortmund, 2 O 380/10 Versicherungsvertrag und falsch beantwortete Gesundheitsfragen .
Die Versicherer haben dann einfach bei Ärzten nachgefragt.

"Es handelte sich aber lediglich um diese sog. Probatorischen Sitzungen"
ist aber trotzdem als (Erst-)Behandlung anzusehen und muss dann normalerweise erwähnt werden. Im Zweifel unbedingt einen Anwalt fragen, wenn die Kasse später aufgrund von Falschangaben den Vertrag anfechtet, kann es teuer werden.

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Ihr Cyberdoktor-Team

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