Hallo,
"Krankgeschrieben nein, über die GKV abgerechnet... Wie lange werden solche Diagnosen von den Kassen in der Regel gespeichert?"bei einer über die Kassen abgerechneten Therapie kann man sich in der Regel weitere Gedankenspiele, ob das angegeben werden soll, schenken. Behandlungsdaten werden beim medizinischen Dienst der Kassen bis zu 10 Jahre, beim Arzt mindestens 10 Jahre gespeichert, die Kassen können auch bei den Ärzten Auskünfte einholen.
Es gibt zum Thema Nicht-Angabe von depressiven Episoden und Anpassungsstörungen auch schon Urteile, in der Regel zu Ungunsten der Versicherten, siehe z.B.
Landgericht Dortmund, 2 O 380/10 Versicherungsvertrag und falsch beantwortete Gesundheitsfragen
.
Die Versicherer haben dann einfach bei Ärzten nachgefragt.
"Es handelte sich aber lediglich um diese sog. Probatorischen Sitzungen"ist aber trotzdem als (Erst-)Behandlung anzusehen und muss dann normalerweise erwähnt werden. Im Zweifel unbedingt einen Anwalt fragen, wenn die Kasse später aufgrund von Falschangaben den Vertrag anfechtet, kann es teuer werden.
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Ihr Cyberdoktor-Team
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